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Studieren in Frankreich - Study abroad destination

Visum & Einreise nach Frankreich - Studieren in Frankreich (de)

Alles zum VLS-TS Studentenvisum, Campus-France-Prozess, OFII-Validierung und den ersten Schritten nach der Ankunft in Frankreich.

Aktualisiert 1. März 2026 5 Min. Lesezeit

Visum und Einreise nach Frankreich

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Für EU/EWR-Bürger — einschließlich deutscher Staatsangehöriger — ist das Studium in Frankreich unkompliziert: kein Visum erforderlich, keine Aufenthaltsgenehmigung nötig. Für alle anderen gibt es klare Verfahren, die wir hier Schritt für Schritt erklären.

EU/EWR-Bürger: Was Sie wissen müssen

Als Staatsangehörige/r eines EU- oder EWR-Landes (einschließlich Deutschland, Österreich, Schweiz) genießen Sie Freizügigkeit innerhalb Frankreichs. Das bedeutet:

  • Kein Visum erforderlich
  • Keine Aufenthaltsgenehmigung nötig
  • Keine OFII-Validierung nötig
  • Unbeschränktes Arbeitsrecht neben dem Studium

Sie müssen lediglich:

  1. Sich an Ihrer Hochschule einschreiben
  2. Eine Krankenversicherung nachweisen (über die Sécurité Sociale bei Einschreibung)
  3. Sich ggf. bei der Mairie anmelden (empfohlen, nicht überall Pflicht)

Für deutsche Studierende: Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihre Einschreibebestätigung und können sofort beginnen. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet in der Übergangszeit Basisschutz, bis Sie in die französische Sécurité Sociale aufgenommen werden.

Nicht-EU-Studierende: VLS-TS Studentenvisum

Visumstypen für Studierende

VisumstypDauerFür wen
VLS-TS étudiant4-12 MonateStudium von 4 Monaten bis 1 Jahr
VLS-TS étudiant (verlängerbar)1 Jahr, verlängerbarMehrjähriges Studium
Visa court séjourbis 90 TageSommerkurse, Sprachkurse unter 3 Monaten
VLS-T (temporaire)4-6 MonateKurzstudium, nicht verlängerbar

Für die meisten internationalen Studierenden ist das VLS-TS étudiant (Visa de Long Séjour valant Titre de Séjour) das relevante Visum. Es gilt ein Jahr und kann in Frankreich als Carte de Séjour Pluriannuelle (Mehrjahresaufenthalt) verlängert werden.

Voraussetzungen für das VLS-TS

  1. Zulassung an einer französischen Hochschule
  2. Campus-France-Verfahren abgeschlossen (falls in Ihrem Land erforderlich)
  3. Finanznachweis — mindestens 615 EUR/Monat (7.380 EUR/Jahr)
  4. KrankenversicherungsnachweisVersicherungsoptionen vergleichen →
  5. Unterkunftsnachweis — Mietvertrag, Wohnheimzusage oder Einladungsschreiben
  6. Gültiger Reisepass — mindestens 3 Monate über das Visumsende hinaus gültig
  7. Sprachnachweis — je nach Programm

Der Bewerbungsprozess

Schritt 1: Campus-France-Verfahren abschließen (3-6 Monate vorher)

  • Registrierung auf Etudes en France
  • Dokumente hochladen
  • Interview absolvieren
  • Zulassung erhalten

Schritt 2: Visumsantrag einreichen (2-3 Monate vorher)

  • Termin beim französischen Konsulat oder über den VFS-Global-Dienstleister vereinbaren
  • Antragsformular ausfüllen (online auf france-visas.gouv.fr)
  • Alle Dokumente zusammenstellen:
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • 2 Passfotos
    • Gültiger Reisepass + Kopie
    • Campus-France-Bestätigung
    • Zulassungsbescheid der Hochschule
    • Finanznachweis
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Unterkunftsnachweis
    • Nachweis der Studiengebührenzahlung oder -befreiung

Schritt 3: Visum erhalten (2-8 Wochen Bearbeitungszeit)

  • Visumgebühr: 99 EUR (Langzeitvisum)
  • In einigen Ländern fällt eine zusätzliche VFS-Servicegebühr an

Schritt 4: OFII-Validierung (innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft)

  • Online auf ofii.fr
  • Sie bezahlen eine Steuermarke (Timbre fiscal) von 75 EUR
  • Ggf. medizinische Untersuchung

OFII-Validierung im Detail

Die OFII-Validierung (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) ist zwingend erforderlich. Ohne sie ist Ihr Aufenthalt in Frankreich nicht legal, und Sie können weder Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern noch eine CAF-Wohnhilfe erhalten.

So funktioniert die OFII-Validierung

  1. Gehen Sie auf ofii.fr und erstellen Sie ein Konto
  2. Geben Sie Ihre Visum-Referenznummer und Ankunftsdatum ein
  3. Laden Sie Ihr Visum und Ihren Reisepass hoch
  4. Bezahlen Sie den Timbre fiscal (75 EUR) online
  5. Laden Sie die Bestätigung herunter
  6. Falls erforderlich: Nehmen Sie am medizinischen Termin teil

Frist

Sie haben 3 Monate nach Ihrer Ankunft in Frankreich Zeit für die OFII-Validierung. Erledigen Sie es möglichst in den ersten Wochen.

Verlängerung: Carte de Séjour Pluriannuelle

Nach dem ersten Jahr können Sie Ihr VLS-TS in eine Carte de Séjour Pluriannuelle Etudiant umwandeln lassen. Diese gilt für die gesamte Restdauer Ihres Studiums (bis zu 4 Jahre).

Voraussetzungen für die Verlängerung

  • Gültiges VLS-TS mit OFII-Validierung
  • Nachweis der Einschreibung für das kommende Studienjahr
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel
  • Nachweis einer Unterkunft
  • Gültiger Reisepass
  • Keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung

Antrag: Online über die Préfecture Ihres Wohnorts, 2-4 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Titels.

Erste Schritte nach der Ankunft

Woche 1: Die wichtigsten Erledigungen

  • OFII-Validierung starten (online)
  • Bankkonto eröffnen (BNP Paribas, Société Générale oder Online-Bank wie Boursorama)
  • SIM-Karte kaufen (Free Mobile, SFR, Orange, Bouygues)
  • Einschreibung an der Hochschule abschließen
  • CROUS-Wohnheim beziehen oder Mietvertrag unterschreiben

Woche 2-4: Sich einrichten

  • CAF-Wohnhilfe beantragen (caf.fr)
  • Bei der Sécurité Sociale anmelden (über ameli.fr)
  • Öffentliches Verkehrsmittel-Abo besorgen (Studierendentarif)
  • Einführungsveranstaltungen der Hochschule besuchen
  • Hausarzt suchen (Médecin traitant)

Monat 2-3: Ankommen

  • Bibliotheksausweis besorgen
  • Sportangebote und Studentenclubs erkunden
  • Réseau (Netzwerk) aufbauen — Kommilitonen, Tandempartner, Vereine
  • Erste Behördengänge abschließen (CAF-Bescheid, Carte Vitale)

Wichtige Dokumente: Immer griffbereit

Halten Sie folgende Dokumente stets als Kopie (physisch und digital) bereit:

  • Reisepass mit Visum
  • OFII-Validierungsbestätigung oder Carte de Séjour
  • Einschreibebestätigung (Certificat de Scolarité)
  • Wohnnachweis (Quittung de Loyer oder Attestation d'Hébergement)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag
  • Bankauszüge

Nächste Schritte

Häufige Fragen

Brauche ich als Deutsche/r ein Visum für ein Studium in Frankreich?
Nein. Als EU/EWR-Bürger benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium in Frankreich. Sie müssen sich lediglich an der Hochschule einschreiben. Für Aufenthalte über 3 Monate ist eine Anmeldung bei der Mairie (Rathaus) empfehlenswert, aber nicht in allen Städten Pflicht.
Was ist ein VLS-TS und wer braucht es?
Das VLS-TS (Visa de Long Séjour valant Titre de Séjour) ist ein Langzeitvisum, das gleichzeitig als Aufenthaltstitel für ein Jahr gilt. Es wird von Nicht-EU-Studierenden benötigt, die länger als 90 Tage in Frankreich studieren möchten. Nach der Ankunft muss es beim OFII validiert werden.
Wie lange dauert das Visumsverfahren?
Rechnen Sie mit 4-8 Wochen für die Bearbeitung, nachdem Sie alle Dokumente eingereicht haben. In Spitzenzeiten (Juni-August) kann es länger dauern. Beginnen Sie das Verfahren mindestens 3 Monate vor Reisedatum. Das Campus-France-Interview muss vorher abgeschlossen sein.
Was ist die OFII-Validierung?
Innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft müssen Nicht-EU-Studierende mit VLS-TS ihr Visum beim OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) online validieren. Diese Validierung macht das Visum zum offiziellen Aufenthaltstitel. Ohne OFII-Validierung ist Ihr Aufenthalt nicht legal.
Kann ich mit einem Studentenvisum in der EU reisen?
Ja. Mit einem gültigen VLS-TS oder einer Carte de Séjour können Sie im Schengen-Raum frei reisen (bis zu 90 Tage in 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten). Ihr französisches Visum muss dafür validiert und gültig sein.
Was brauche ich für den Finanznachweis?
Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens 615 EUR/Monat zur Verfügung haben. Akzeptiert werden: Bankkontoauszüge, Stipendienbescheinigungen, Bürgschaftserklärung (Attestation de Prise en Charge) eines in Frankreich ansässigen Bürgen, oder eine Kombination daraus.