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Studentenvisum Österreich 2026: Komplettguide
Visum & Einwanderung 26. März 2026

Studentenvisum Österreich 2026: Komplettguide

Aufenthaltsbewilligung Studierende 2026: Finanznachweis €12.000/Jahr, ÖGK-Versicherung, 20 Std./Woche Arbeitsrecht, Schritt für Schritt.

Study Abroad Redaktionsteam
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26. März 2026
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18 Min. Lesezeit
| Visum & Einwanderung

Österreich vergibt kein klassisches Studentenvisum. Stattdessen beantragen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige eine Aufenthaltsbewilligung Studierende. Du brauchst einen Finanznachweis über €12.000 pro Jahr, eine Zulassung an einer anerkannten Hochschule und eine ÖGK-Krankenversicherung (oder gleichwertige private Absicherung). Die Bewilligung erlaubt dir, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Bearbeitung dauert 6–12 Wochen. Dieser Guide erklärt dir jeden Schritt vom Antrag bis zur Ankunft in Österreich.

Wer braucht eine Aufenthaltsbewilligung Studierende?

Ob du eine Aufenthaltsbewilligung brauchst, hängt von deiner Staatsbürgerschaft ab. Österreich unterscheidet drei Gruppen.

EU/EWR- und Schweizer Bürger:innen

Wenn du aus einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommst, brauchst du keine Aufenthaltsbewilligung. Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug beim Meldeamt an. Danach beantragst du eine Anmeldebescheinigung bei der MA 35 (Wien) oder der Bezirkshauptmannschaft. Kein Finanznachweis nötig. Keine Arbeitseinschränkungen.

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige: Bewilligung erforderlich

Studierende aus Indien, China, der Türkei, den USA, Nigeria, Pakistan, Brasilien und allen anderen Nicht-EU-Ländern müssen die Aufenthaltsbewilligung Studierende vor der Einreise beantragen. Das gilt auch für Personen aus visabefreiten Staaten. Ein 90-Tage-Touristenaufenthalt lässt sich nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umwandeln.

Kurzaufenthalte unter 6 Monaten

Austauschprogramme unter 6 Monaten erfordern ein Visum D (nationales Visum) statt der Aufenthaltsbewilligung. Visabefreite Staatsangehörige bei Programmen unter 90 Tagen können mit ihrem Schengen-Reiserecht einreisen.

Kategorie Bewilligung nötig? Arbeitsrechte Beispiele
EU/EWR/Schweiz Nein — nur Anmeldung Unbeschränkt Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen
Nicht-EU (visabefreit) Ja — Aufenthaltsbewilligung 20 Std./Woche USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea
Nicht-EU (visapflichtig) Ja — Bewilligung + Einreisevisum 20 Std./Woche Indien, China, Nigeria, Türkei, Pakistan

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag

Schritt 1: Hochschulzulassung sichern

Du brauchst einen Zulassungsbescheid einer anerkannten österreichischen Hochschule. Öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und akkreditierte Privathochschulen sind alle anerkannt. Der Bescheid muss deinen Namen, Studiengang, Startdatum und Vollzeitstatus enthalten. Bedingte Zulassungen für den Vorstudienlehrgang (Deutschkurs) zählen ebenfalls.

Schritt 2: Antrag bei der Botschaft stellen

Reiche deinen Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland ein. Du kannst nicht aus Österreich heraus beantragen. Buche deinen Termin frühzeitig — viele Botschaften haben Wartezeiten von 2–4 Wochen allein für die Terminvergabe. Die Botschaft leitet deine Unterlagen an die österreichische Aufenthaltsbehörde weiter.

In Wien bearbeitet die MA 35 deinen Antrag. In Graz die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Jedes Bundesland hat eine eigene Stelle, aber die Anforderungen sind landesweit identisch.

Schritt 3: Dokumente vorbereiten

Folgende Unterlagen brauchst du:

  • Gültiger Reisepass — mindestens 12 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig
  • Zulassungsbescheid — Original oder beglaubigte Kopie
  • Finanznachweis — €12.000 pro Jahr (unter 24 mit Elternunterstützung: €6.000 + Haftungserklärung)
  • Krankenversicherung — ÖGK-Studierendenversicherung oder gleichwertige private Police
  • Unterkunftsnachweis — Mietvertrag, Wohnheimbestätigung oder Gastgebererklärung
  • Passfotos — 2 aktuelle biometrische Fotos (35 x 45 mm)
  • Strafregisterbescheinigung — aus dem Heimatland, nicht älter als 3 Monate, apostilliert
  • Geburtsurkunde — apostilliert, ins Deutsche übersetzt von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher
  • Antragsformular — vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Alle Dokumente müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt sein. Übersetzungen aus dem Ausland brauchen eine Apostille. Unvollständige Anträge werden ohne Ausnahme abgelehnt.

Schritt 4: Gebühren bezahlen

Die Antragsgebühr beträgt €160. Die biometrische Aufenthaltskarte kostet €20 zusätzlich. Gesamtkosten: €180. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig — auch bei Ablehnung.

Schritt 5: Bearbeitungszeit abwarten

Bundesland Bearbeitungszeit Hinweise
Wien (MA 35) 8–12 Wochen Höchstes Antragsvolumen; frühzeitig einreichen
Steiermark (Graz) 6–8 Wochen TU Graz und Uni Graz
Salzburg 6–8 Wochen Uni Salzburg und Mozarteum
Tirol (Innsbruck) 6–10 Wochen Uni Innsbruck und MCI
Oberösterreich (Linz) 6–8 Wochen JKU-Studierende

Stelle deinen Antrag mindestens 3 Monate vor Semesterbeginn. Verspätete Anträge riskieren, den Inskriptionstermin zu verpassen. Das Wintersemester beginnt im Oktober, das Sommersemester im März.

Schritt 6: Einreise und Anmeldung

Nach Genehmigung holst du den Visum-D-Aufkleber bei der Botschaft ab. Dieser erlaubt dir die Einreise nach Österreich. Innerhalb von 3 Tagen nach Einzug meldest du dich beim Meldeamt an (Meldezettel). Danach holst du deine biometrische Aufenthaltskarte bei der zuständigen Behörde ab.

Finanznachweis: €12.000 pro Jahr

Du musst nachweisen, dass du dir deinen Lebensunterhalt während des gesamten Studiums leisten kannst. Der Standardwert: €12.000 pro Jahr (€1.000 pro Monat). Unter 24 mit elterlicher Unterstützung: €6.000 pro Jahr plus Haftungserklärung der Eltern.

Akzeptierte Nachweisformen

  • Kontoauszüge — mit dem vollen Betrag auf deinem persönlichen Konto. Nicht älter als 3 Monate.
  • Stipendienbescheinigung — offizielles Schreiben von OeAD, Ernst-Mach oder einer anderen anerkannten Stelle.
  • Sperrkonto — nach deutschem Vorbild. Du hinterlegst den Jahresbetrag, die Bank gibt monatlich €1.000 frei. Erste Bank und Raiffeisen bieten solche Konten an.
  • Haftungserklärung der Eltern — Eltern unterzeichnen eine formelle Erklärung bei der Botschaft, belegt durch Kontoauszüge und Einkommensnachweise.

Du kannst mehrere Quellen kombinieren. Ein Stipendium über €8.000 plus €4.000 Ersparnisse reicht aus. In Wien brauchst du real €1.200–1.400 pro Monat für ein komfortables Leben. In Graz oder Linz reichen €900–1.100.

Krankenversicherung: ÖGK-Studierendenversicherung

In Österreich ist eine Krankenversicherung Pflicht. Für Studierende gibt es zwei Hauptoptionen.

ÖGK-Selbstversicherung für Studierende

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet eine Studierenden-Selbstversicherung für €70,72 pro Monat (2026). Diese deckt Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Rezepte und Zahnbehandlungen ab. Voraussetzung: Vollzeit-Inskription an einer österreichischen Hochschule und Alter unter 35. Die Anmeldung erfolgt bei der nächsten ÖGK-Servicestelle.

Bei ÖGK-Vertragsärzt:innen zahlst du nichts aus eigener Tasche. Krankenhausaufenthalte kosten €12,64/Tag Selbstbehalt (maximal 28 Tage/Jahr). Rezepte kosten pauschal €7,10 pro Medikament.

Private Krankenversicherung

Alternative für Studierende über 35 oder mit Wunsch nach erweitertem Schutz. Basistarife bei UNIQA, Generali oder Wiener Städtische beginnen bei €80–150/Monat. Private Versicherungen bieten Zugang zu Privatstationen und Fachärzt:innen ohne Überweisung.

EHIC für EU/EWR-Studierende

EU/EWR-Studierende können ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus dem Heimatland nutzen. Die EHIC deckt Notfallversorgung, nicht aber Routineuntersuchungen. Nach 12 Monaten empfehlen die Behörden den Wechsel zur ÖGK.

Versicherung Monatliche Kosten Deckung Geeignet für
ÖGK Selbstversicherung €70,72 Volle Kassenleistung Die meisten internationalen Studierenden
Privat (Basis) €80–150 Kasse + Privat Über 35 oder mit Zusatzwünschen
EHIC (vorübergehend) Kostenlos (Heimatland) Nur Notfallversorgung EU/EWR-Studierende (kurzfristig)

Arbeitsrechte: 20 Stunden pro Woche

Nicht-EU/EWR-Studierende mit Aufenthaltsbewilligung dürfen 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit (Juli–September und Februar) ist Vollzeitarbeit erlaubt. Dein Arbeitgeber muss eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen — ein Formalakt, der etwa 2 Wochen dauert.

Die meisten Arbeitgeber in Wien und Graz kennen den Prozess. Bei einem Stundenlohn von €12 und 20 Stunden/Woche verdienst du rund €960 brutto/Monat. Nach Abzügen bleiben €780–820 netto.

EU/EWR-Studierende: Anmeldeprozess

  1. In Österreich ankommen und Unterkunft beziehen.
  2. Beim Meldeamt anmelden innerhalb von 3 Tagen. Du erhältst einen Meldezettel.
  3. Anmeldebescheinigung beantragen bei der MA 35 (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft innerhalb von 4 Monaten. Bringe Reisepass, Meldezettel, Inskriptionsbestätigung und Krankenversicherungsnachweis (EHIC reicht) mit.
  4. Anmeldebescheinigung erhalten — gültig für 5 Jahre.

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung gilt zunächst 12 Monate. Stelle den Verlängerungsantrag mindestens 3 Monate vor Ablauf.

Anforderungen für die Verlängerung

  • Studienfortschritt — mindestens 16 ECTS pro Jahr (8 ECTS pro Semester)
  • Aktuelle Inskription — Studienbestätigung der Hochschule
  • Aktueller Finanznachweis — erneut €12.000-Nachweis
  • Krankenversicherung — ÖGK-Bestätigung oder private Police
  • Meldezettel — aktueller Wohnsitznachweis

Die Verlängerung kostet €120. Bearbeitung: 4–8 Wochen. Wenn du rechtzeitig einreichst, darfst du legal in Österreich bleiben, selbst wenn deine aktuelle Bewilligung während der Bearbeitung abläuft.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

  1. Zu spät beantragen — starte den Prozess 4–5 Monate vor Semesterbeginn. Botschaftstermine, Übersetzungen, Apostillen und Behördenbearbeitung brauchen Zeit.
  2. Unvollständige Übersetzungen — jedes nicht-deutschsprachige Dokument muss von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein. Inoffizielle Übersetzungen werden sofort abgelehnt.
  3. Abgelaufene Dokumente — Kontoauszüge über 3 Monate alt: ungültig. Strafregisterbescheinigung über 3 Monate: abgelehnt. Prüfe jedes Datum vor der Einreichung.
  4. Falsche Versicherung — Reiseversicherungen erfüllen die Anforderung nicht. Du brauchst eine der österreichischen Pflichtversicherung gleichwertige Deckung.
  5. Einreise vor Bewilligungszusage — wer mit Touristenvisum einreist und auf eine Umwandlung hofft, wird enttäuscht. Die Aufenthaltsbewilligung muss vor der Einreise genehmigt sein.

Nach dem Studium: Permit wechseln

Nach deinem Abschluss kannst du die Rot-Weiß-Rot Karte beantragen. Du erhältst eine 12-monatige Jobsuchzeit (Aufenthaltsbewilligung Arbeitssuchend). Während dieser Zeit darfst du weiterhin 20 Std./Woche arbeiten. Findest du eine qualifizierte Stelle, wechselst du zur vollen Rot-Weiß-Rot Karte. Mehr dazu in unserem Guide zu Arbeiten und Karriere in Österreich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung der Aufenthaltsbewilligung?

Die Bearbeitung dauert 6–12 Wochen je nach Bundesland. Wien (MA 35) braucht am längsten: 8–12 Wochen. Graz und Salzburg: 6–8 Wochen. Rechne zusätzlich 2–4 Wochen für die Terminvergabe an der Botschaft. Starte 4–5 Monate vor Semesterbeginn.

Darf ich während des Studiums in Österreich arbeiten?

Ja. Nicht-EU/EWR-Studierende dürfen 20 Stunden pro Woche arbeiten und in der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit. Der Arbeitgeber muss eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen. EU/EWR-Studierende haben keine Arbeitsbeschränkungen.

Wie hoch ist der Finanznachweis für Österreich?

Du musst Zugang zu €12.000 pro Jahr (€1.000/Monat) nachweisen. Unter 24 mit Elternunterstützung: €6.000 plus Haftungserklärung. Akzeptiert werden Kontoauszüge, Sperrkonten, Stipendienbescheinigungen und Elternerklärungen.

Brauche ich Deutsch für die Aufenthaltsbewilligung?

Nein. Der Bewilligungsantrag hat keine Sprachanforderung. Für deutschsprachige Studiengänge brauchst du aber B2-Deutsch (ÖSD oder Goethe). Englischsprachige Programme verlangen IELTS 6.0–6.5 oder TOEFL 80–90. Der Visaprozess selbst ist sprachneutral.

Kann ich meine Familie mitbringen?

Ja, unter Bedingungen. Ehepartner:in und Kinder unter 18 können eine Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft beantragen. Du musst ausreichende Mittel für die gesamte Familie nachweisen — etwa €18.000/Jahr für ein Paar. Bearbeitung: 3–6 Monate. Familienangehörige erhalten eigene Arbeitsrechte.

Was passiert bei Ablehnung?

Du erhältst eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Häufige Gründe: unzureichender Finanznachweis, fehlende Dokumente, abgelaufene Bescheinigungen. Du kannst innerhalb von 4 Wochen beim Bundesverwaltungsgericht Berufung einlegen. Die meisten Ablehnungen beruhen auf unvollständigen Unterlagen. Behebe die Mängel und stelle einen neuen Antrag.

Gibt es eine ECTS-Mindestanforderung für die Verlängerung?

Ja. Du musst mindestens 16 ECTS pro Jahr (8 pro Semester) nachweisen. Ein Jahr ohne Fortschritt führt zu einer Verwarnung. Zwei aufeinanderfolgende Jahre können zur Nichtverlängerung führen. Dokumentiere medizinische oder familiäre Gründe für Verzögerungen.

Kann ich die Universität wechseln?

Ja. Informiere die Aufenthaltsbehörde über den Wechsel. Bringe den neuen Zulassungsbescheid und die aktuelle Inskriptionsbestätigung mit. Keine Zusatzgebühr. Die Bedingung: Du musst durchgehend an einer anerkannten österreichischen Hochschule inskribiert sein.

Tags: Visum Österreich Einwanderung Studentenvisum Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltserlaubnis