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Studieren in den Niederlanden - Study abroad destination

Visum und Einreise in die Niederlande - Studieren in den...

Alles zu MVV-Einreisevisum, VVR-Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherungspflicht, BSN-Nummer und Gemeindeanmeldung für internationale Studierende.

Aktualisiert 1. März 2026 5 Min. Lesezeit

Visum und Einreise in die Niederlande

Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für internationale Studierende in den Niederlanden hängen von Ihrer Nationalität ab. Dieser Ratgeber erklärt die Verfahren für EU- und Nicht-EU-Studierende, von der Visumsbeantragung bis zur Anmeldung vor Ort.

EU/EWR-Studierende und Schweizer

Als EU-Bürger haben Sie das Recht auf Freizügigkeit und benötigen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in den Niederlanden. Der Prozess ist entsprechend einfach:

Was Sie tun müssen:

  1. Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
  2. Anmeldung bei der Gemeinde (gemeente) innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft
  3. BSN-Nummer erhalten (bei der Gemeindeanmeldung)
  4. Bankkonto eröffnen (BSN erforderlich)
  5. Krankenversicherung klären (EHIC oder niederländische Versicherung)

Benötigte Dokumente für die Gemeindeanmeldung:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde (internationales Format oder beglaubigte Übersetzung)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Unterkunft
  • Einschreibungsbestätigung der Universität

Tipp für deutsche Studierende: Besorgen Sie sich vor der Abreise eine internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) bei Ihrem Standesamt. Diese wird in den Niederlanden ohne Übersetzung akzeptiert.

Nicht-EU-Studierende: MVV und VVR

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU/EWR kommen und länger als 90 Tage in den Niederlanden studieren möchten, benötigen Sie zwei Dokumente:

1. MVV — Machtiging tot Voorlopig Verblijf (Einreisevisum)

Das MVV ist ein spezieller Visumsticker in Ihrem Reisepass, der Ihnen die Einreise in die Niederlande zum Zweck des Studiums erlaubt.

Wichtig: Sie beantragen das MVV nicht selbst. Ihre Universität fungiert als anerkannter Sponsor (erkend referent) und leitet den Antrag bei der IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) ein.

Ablauf der MVV-Beantragung:

  1. Zulassung erhalten und Studienplatz bestätigen
  2. Unterlagen an die Universität senden (Reisepasskopie, Fotos, Finanznachweis)
  3. Universität reicht Antrag bei der IND ein — Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen
  4. MVV abholen bei der niederländischen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland
  5. Einreise in die Niederlande innerhalb der Gültigkeitsdauer des MVV (90 Tage)

2. VVR — Verblijfsvergunning Regulier (Aufenthaltserlaubnis)

Die VVR ist Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Studiendauer. Sie wird in der Regel zusammen mit dem MVV beantragt und nach Ankunft ausgestellt.

Merkmale der VVR:

  • Gültig für die Dauer des Studiengangs (plus ggf. einige Monate)
  • Berechtigt zum Studium an der angegebenen Universität
  • Erlaubt Nebenbeschäftigung bis 16 Stunden/Woche (mit TWV-Arbeitserlaubnis)
  • Muss bei Studiengangwechsel oder Verlängerung aktualisiert werden

Kosten:

PostenBetrag
MVV + VVR (Erstantrag)ca. 210 EUR
Verlängerung VVRca. 210 EUR
Legalisierung DokumenteVariiert (50–100 EUR)
TB-Test (falls erforderlich)ca. 100 EUR

Erforderliche Dokumente:

  • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate über Studienende hinaus gültig)
  • Zulassungsbescheid der Universität
  • Finanznachweis (ca. 11.000–13.000 EUR für das erste Jahr)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Passfotos nach niederländischen Anforderungen
  • Legalisierten/apostillierten Abschluss-Zeugnisse
  • TB-Test-Ergebnis (für bestimmte Nationalitäten)

BSN-Nummer und Gemeindeanmeldung

Die BSN (Burgerservicenummer) ist die niederländische Bürgerservicenummer — Ihr wichtigstes Identifikationsdokument in den Niederlanden.

Warum ist die BSN so wichtig?

Sie benötigen die BSN für:

  • Eröffnung eines niederländischen Bankkontos
  • Abschluss einer Krankenversicherung
  • Beantragung von DUO-Studienfinanzierung (EU-Studierende)
  • Arbeitsvertrag und Steuererklärung
  • Beantragung der Zorgtoeslag (Krankenversicherungszuschuss)

So erhalten Sie Ihre BSN:

  1. Termin vereinbaren bei der Gemeinde (gemeente) Ihres Wohnortes — online oder telefonisch
  2. Persönlich erscheinen mit allen erforderlichen Dokumenten
  3. Registrierung — die BSN wird Ihnen in der Regel direkt oder per Post mitgeteilt
Achtung: Termine bei der Gemeinde können in beliebten Studentenstädten mehrere Wochen Wartezeit haben. Buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich!

Krankenversicherung in den Niederlanden

Die Krankenversicherung ist in den Niederlanden gesetzlich vorgeschrieben. Die Regelung unterscheidet sich je nach Ihrem Status:

Überblick nach Status:

StatusVersicherungspflichtKosten
EU-Studierender (ohne Job)EHIC + empfohlene Zusatzversicherung0–50 EUR/Monat
EU-Studierender (mit Job)Niederländische Basisversicherung (Pflicht)100–130 EUR/Monat
Nicht-EU-StudierenderStudierendenversicherung oder Basisversicherung40–130 EUR/Monat

Niederländische Basisversicherung (Zorgverzekering):

Die Basisversicherung deckt:

  • Arztbesuche (Hausarzt/huisarts)
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente (verschreibungspflichtig)
  • Psychische Gesundheitsversorgung
  • Zahnärztliche Notversorgung

Eigen Risico (Selbstbehalt): 385 EUR pro Jahr (2025). Die ersten 385 EUR an Behandlungskosten (außer Hausarzt) tragen Sie selbst.

Zorgtoeslag: Wenn Sie eine Basisversicherung abschließen und ein geringes Einkommen haben, erhalten Sie automatisch eine staatliche Vergütung von ca. 120–150 EUR/Monat — die Versicherung kostet Sie netto also deutlich weniger.

Für detaillierte Informationen zu Versicherungsoptionen besuchen Sie student-insurance.com/de/laender/niederlande/.

Bankkonto eröffnen

Ein niederländisches Bankkonto ist praktisch unverzichtbar für den Alltag. Die meisten Zahlungen in den Niederlanden erfolgen per Karte oder über die Banking-App.

Beliebte Banken für Studierende:

  • ING: Größte Bank, gute App, kostenlose Studentenkonten
  • ABN AMRO: Weit verbreitet, solide Online-Banking-Dienste
  • Rabobank: Besonders in kleineren Städten gut vertreten
  • Bunq: Digitale Bank, einfache Kontoeröffnung auch ohne BSN

Benötigte Dokumente:

  • BSN-Nummer
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebescheinigung der Gemeinde
  • Niederländische Adresse
Tipp: Bunq bietet die Möglichkeit, ein Konto auch vor der BSN-Registrierung zu eröffnen — praktisch für die ersten Tage.

Checkliste nach Ankunft

  • Bei der Gemeinde anmelden und BSN erhalten
  • Bankkonto eröffnen
  • Krankenversicherung abschließen
  • OV-chipkaart besorgen (öffentlicher Nahverkehr)
  • SIM-Karte mit niederländischer Nummer kaufen
  • An der Einführungswoche der Universität teilnehmen
  • DigiD beantragen (für Behördenzugang)
  • Bei DUO registrieren (falls berechtigt)
  • Zorgtoeslag beantragen (falls berechtigt)
  • Fahrrad kaufen!

Nächste Schritte

Häufige Fragen

Brauche ich als EU-Bürger ein Visum für die Niederlande?
Nein. EU/EWR-Bürger und Schweizer benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich lediglich bei der Gemeinde (gemeente) anmelden und eine BSN-Nummer erhalten. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.
Was ist ein MVV und wie beantrage ich es?
Ein MVV (Machtiging tot Voorlopig Verblijf) ist ein Einreisevisum für Nicht-EU-Studierende, die länger als 90 Tage bleiben. Sie beantragen es nicht selbst — Ihre Universität fungiert als Sponsor und leitet den Antrag bei der IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) ein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4–8 Wochen.
Was kostet die Aufenthaltserlaubnis?
Die Kosten für MVV + VVR betragen ca. 210 EUR (Stand 2025). Dieser Betrag wird in der Regel von der Universität erhoben und an die IND weitergeleitet. Zusätzlich fallen ggf. Kosten für Versicherung, Anmeldegebühren und Legalisierung von Dokumenten an.
Was ist eine BSN-Nummer und wozu brauche ich sie?
Die BSN (Burgerservicenummer) ist die niederländische Bürgerservicenummer — vergleichbar mit der deutschen Steuer-ID. Sie benötigen sie für Bankkontoeröffnung, Arbeitsvertrag, Versicherung und Steuererklärung. Sie erhalten sie bei der Anmeldung bei der Gemeinde.
Muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
Ja, alle Personen, die länger als 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen sich bei der Gemeinde (gemeente) ihres Wohnortes anmelden. Dies muss innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft geschehen. Sie benötigen einen Mietvertrag, Reisepass und Geburtsurkunde.
Welche Krankenversicherung brauche ich?
In den Niederlanden ist eine Krankenversicherung Pflicht. EU-Studierende können zunächst ihre EHIC nutzen, müssen aber bei einer Beschäftigung eine niederländische Basisversicherung abschließen (ca. 100–130 EUR/Monat). Nicht-EU-Studierende benötigen eine spezielle Studierendenversicherung.

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