Studentenvisum Japan 2026: Schritt für Schritt
Studentenvisum Japan 2026: Certificate of Eligibility, Finanznachweis ab ¥2 Mio., 28 Std./Woche Arbeitserlaubnis, NHI-Versicherung ab ¥1.500/Monat.
Auf dieser Seite
- Wer braucht ein Studentenvisum für Japan?
- Das Certificate of Eligibility (CoE): Dein erster Schritt
- Visumsantrag an der Botschaft
- Finanzielle Anforderungen im Detail
- Ankunft in Japan: Erste Schritte
- Krankenversicherung (NHI)
- Arbeitsrechte: 28 Stunden pro Woche
- Visumsverlängerung
- Nach dem Abschluss: Visumswechsel
- Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Kostenübersicht Visum
- Checkliste: Schritt für Schritt zum Visum
- Häufig gestellte Fragen
Für ein Studium in Japan brauchst du ein Studentenvisum (在留資格「留学」, ryugaku). Deine japanische Hochschule beantragt das Certificate of Eligibility (CoE) für dich bei der Einwanderungsbehörde. Du musst einen Finanznachweis über mindestens ¥2.000.000 (rund 12.500 €) vorlegen. Die Visumsgebühr beträgt ¥3.000–6.000. Nach der Einreise meldest du dich bei der Nationalen Krankenversicherung (NHI) an — Studierendentarif: ¥1.500–2.000 pro Monat. Die CoE-Bearbeitung dauert 1–3 Monate. Mit einer Arbeitserlaubnis darfst du während des Semesters bis zu 28 Stunden pro Woche jobben. Dieser Leitfaden erklärt dir jeden Schritt von der Bewerbung bis zur Anmeldung vor Ort.
Japan empfängt jährlich über 300.000 internationale Studierende. Die Studiengebühren an staatlichen Universitäten sind mit ¥535.800 pro Jahr (ca. 3.300 €) niedrig. Forschungseinrichtungen gehören zur Weltspitze, und das Land gilt als eines der sichersten weltweit. Aber das Visumssystem funktioniert anders als in Europa oder Nordamerika. Die Universität übernimmt den Großteil der Arbeit beim CoE-Antrag. Deine Aufgabe: die richtigen Dokumente rechtzeitig bereitstellen.
Einen Gesamtüberblick findest du in unserem Japan-Studienführer. Details zu den Kosten stehen im Leitfaden Kosten und Finanzierung.
Wer braucht ein Studentenvisum für Japan?
Jeder internationale Studierende, der an einer anerkannten japanischen Hochschule ein Programm von mehr als 90 Tagen absolviert, braucht ein Studentenvisum. Das gilt für Universitäten, Graduate Schools, Fachhochschulen (kosen), Fachschulen (senmon gakko) und anerkannte Sprachschulen.
Deutsche Staatsangehörige dürfen visumfrei für bis zu 90 Tage nach Japan einreisen. Aber diese visumsfreie Einreise erlaubt kein Studium und keine Arbeit. Für jedes Studien- oder Sprachprogramm, das länger als 90 Tage dauert, brauchst du das Studentenvisum.
Kurzzeit-Austauschstudierende mit Programmen unter 90 Tagen können unter bestimmten Umständen mit Visumsbefreiung einreisen. Das ist aber die Ausnahme. Wer ein ganzes Semester oder länger bleibt, braucht das reguläre Studentenvisum.
| Kategorie | Visum nötig? | Arbeiten erlaubt? | Dauer |
|---|---|---|---|
| Studienprogramm (4+ Monate) | Ja — Studentenvisum | Ja (28 Std./Woche mit Genehmigung) | Bis zu 4 Jahre 3 Monate |
| Sprachschule (6+ Monate) | Ja — Studentenvisum | Ja (28 Std./Woche mit Genehmigung) | Bis zu 2 Jahre |
| Kurzzeitaustausch (≤ 90 Tage) | Visumsbefreiung möglich | Nein | Bis zu 90 Tage |
| Forschungsstudent (kenkyusei) | Ja — Studentenvisum | Ja (28 Std./Woche mit Genehmigung) | Bis zu 2 Jahre |
Das Certificate of Eligibility (CoE): Dein erster Schritt
Das Certificate of Eligibility (在留資格認定証明書, CoE) ist die Grundlage deines Visumsantrags. Anders als in den meisten Ländern beantragst du das Visum nicht direkt bei der Botschaft. Stattdessen reicht deine japanische Hochschule den CoE-Antrag bei der regionalen Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency) in Japan ein.
Das CoE bestätigt, dass du alle Voraussetzungen für das Studentenvisum erfüllst. Sobald du es hast, dauert die eigentliche Visumserteilung an der Botschaft nur 3–5 Werktage. Ohne CoE kannst du kein Visum beantragen.
Zeitplan für den CoE-Antrag
Die Bearbeitungszeit hängt von der Region und der Jahreszeit ab. Das Tokioer Immigrationsbüro braucht in der Regel 4–8 Wochen. Osaka und Nagoya sind etwas schneller mit 3–6 Wochen. Zu Stoßzeiten (März–April für das Sommersemester, August–September für das Wintersemester) verlängert sich die Wartezeit. Plane insgesamt 1–3 Monate ein.
Beispiel: Wenn du im April 2026 anfängst, sollte deine Uni den CoE-Antrag bis Dezember 2025 oder Januar 2026 einreichen. Für einen Start im Oktober 2026 liegt die Frist bei Juni–Juli 2026.
| Starttermin | CoE-Einreichung | CoE ausgestellt | Visumsantrag | Ankunft |
|---|---|---|---|---|
| April 2026 | Dez. 2025 – Jan. 2026 | Feb. – März 2026 | März 2026 | Ende März – Anfang April |
| Oktober 2026 | Juni – Juli 2026 | Aug. – Sep. 2026 | Sep. 2026 | Ende Sep. – Anfang Okt. |
Dokumente, die deine Uni von dir braucht
Deine Hochschule wird folgende Unterlagen von dir anfordern, um den CoE-Antrag einzureichen:
Schritt 1: Reisepasskopie — die Fotoseite muss noch mindestens sechs Monate nach dem geplanten Einreisedatum gültig sein.
Schritt 2: Zeugnisse und Abschlussdokumente deiner letzten Bildungseinrichtung. Die Einwanderungsbehörde will deinen höchsten Abschluss sehen. Für ein Bachelorstudium: Abiturzeugnis. Für ein Masterstudium: Bachelorurkunde und Transcript.
Schritt 3: Finanznachweis. Hier scheitern die meisten Anträge. Du musst nachweisen, dass du Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für mindestens ein Jahr finanzieren kannst. Der Richtwert liegt bei etwa ¥2.000.000 (ca. 12.500 €). Akzeptiert werden Kontoauszüge, Stipendienbescheinigungen oder eine finanzielle Bürgschaft einer Person in Japan oder deinem Heimatland.
Schritt 4: CoE-Antragsformular ausfüllen. Die Uni füllt die meisten Felder aus, aber du musst persönliche Daten, Bildungsweg und Angaben zu deinem Finanzierungspartner liefern.
Schritt 5: Passfoto (4 cm × 3 cm, nicht älter als drei Monate, weißer Hintergrund).
Wenn ein Familienmitglied oder Bürge in Japan die Finanzierung garantiert, muss diese Person eigene Dokumente einreichen: Steuerbescheinigung (課税証明書), Meldebescheinigung und Arbeitsbescheinigung.
Visumsantrag an der Botschaft
Sobald dein CoE da ist (es wird an deine Uni geschickt und von dort an dich weitergeleitet), gehst du zur japanischen Botschaft oder zum Konsulat in Deutschland. In Deutschland ist die Botschaft in Berlin zuständig, plus Konsulate in Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf.
Was du zur Botschaft mitbringen musst
| Dokument | Details |
|---|---|
| Gültiger Reisepass | Mindestens eine freie Visaseite |
| Certificate of Eligibility (Original) | Plus eine Kopie |
| Visumsantragsformular | Download auf der Botschaftswebsite |
| Passfoto (4,5 cm × 3,5 cm) | Weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate |
| Visumsgebühr | Für deutsche Staatsangehörige: in der Regel kostenlos |
Die Bearbeitung dauert 3–5 Werktage. Deutsche Staatsangehörige zahlen in der Regel keine Visumsgebühr — das ist ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Japan. Einen Termin brauchst du bei den meisten Konsulaten nicht; persönliches Erscheinen ist aber erforderlich.
Finanzielle Anforderungen im Detail
Die Einwanderungsbehörde will sicherstellen, dass du in Japan leben kannst, ohne auf illegale Arbeit angewiesen zu sein. Der inoffizielle, aber weithin angewandte Standard liegt bei ¥2.000.000 für ein Jahr. Das entspricht etwa 12.500 €.
| Ausgabe | Jährliche Schätzung |
|---|---|
| Studiengebühren (staatliche Uni) | ¥535.800 |
| Studiengebühren (private Uni) | ¥800.000–1.500.000 |
| Lebenshaltung (Tokio) | ¥960.000–1.440.000 |
| Lebenshaltung (Regionalstadt) | ¥720.000–1.080.000 |
| NHI (Krankenversicherung) | ¥18.000–24.000 |
Ein Studierender an einer staatlichen Uni in Osaka zahlt insgesamt etwa ¥1.400.000 pro Jahr (ca. 8.700 €). An einer privaten Uni in Tokio können es ¥2.500.000 oder mehr (ca. 15.500 €) sein. Der CoE-Antrag sollte deine konkrete Situation widerspiegeln.
Akzeptierte Finanznachweise
Kontoauszüge sind am häufigsten. Der Kontostand muss die Kosten für mindestens ein Jahr abdecken. Das Konto kann auf deinen Namen, den deiner Eltern oder eines anderen Bürgen laufen. Die Auszüge dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Stipendienbescheinigungen funktionieren, wenn sie Betrag und Laufzeit klar ausweisen. Ein MEXT-Stipendienbescheid ist der stärkste Nachweis — er deckt Studiengebühren und Lebenshaltung komplett ab.
Bürgschaft aus Japan erfordert die Steuerbescheinigung, Einkommensnachweise und eine schriftliche Garantie (身元保証書) der Person. Das kommt häufig bei Studierenden vor, deren Familienmitglieder in Japan leben.
Ankunft in Japan: Erste Schritte
Bei der Landung am Flughafen durchläufst du als Ersteinreisender mit Studentenvisum einen Prozess von etwa 30–60 Minuten.
Schritt 1: Einreisekontrolle. Zeige Reisepass, CoE und Zulassungsbescheid vor. Der Beamte stempelt dein Visum und stellt dir sofort die Residence Card (在留カード, Zairyu Card) aus. Diese Karte ist dein Ausweis in Japan — trage sie immer bei dir.
Schritt 2: Arbeitserlaubnis beantragen. Am Immigrationsschalter des Flughafens kannst du die „Permission to Engage in Activities Other Than Those Permitted" (資格外活動許可) beantragen. Kreuze das entsprechende Feld auf der Einreisekarte an. Der Stempel auf deiner Residence Card erlaubt dir, 28 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Schritt 3: Beim Bezirksamt (区役所 oder 市役所) anmelden. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug musst du deine Adresse registrieren. Das Amt aktualisiert deine Residence Card und meldet dich bei der Nationalen Krankenversicherung (NHI) an.
Schritt 4: Bankkonto eröffnen. Die meisten Banken verlangen Residence Card und Studierendenausweis. Die Japan Post Bank (ゆうちょ銀行) ist für Neuankömmlinge am unkompliziertesten. Manche Banken verlangen sechs Monate Aufenthalt vor der Kontoeröffnung. Das International Office deiner Uni kann dir sagen, welche Banken sofort Konten für neue Studierende eröffnen.
In Tokio schafft man den gesamten Einreiseprozess — Immigration, Bahnfahrt zur Unterkunft, Anmeldung, Bankkonto, SIM-Karte — in einer Woche.
Krankenversicherung (NHI)
Jeder Einwohner Japans — auch internationale Studierende — muss sich bei der Nationalen Krankenversicherung (国民健康保険, NHI) anmelden. Als Studierender zahlst du einen reduzierten Beitrag von etwa ¥1.500–2.000 pro Monat. Der genaue Betrag hängt von der Gemeinde und dem gemeldeten Einkommen des Vorjahres ab.
Die NHI übernimmt 70 % der Behandlungskosten. Du zahlst 30 % Eigenanteil. Ein Arztbesuch kostet dich ¥1.000–2.000 aus eigener Tasche. Es gibt eine jährliche Belastungsobergrenze (高額療養費制度): Studierende mit geringem Einkommen zahlen maximal ¥35.400 pro Monat.
Die Anmeldung erfolgt automatisch beim Bezirksamt, wenn du deine Adresse registrierst. Die Beitragsrechnungen kommen monatlich per Post. Du zahlst sie im Konbini (Convenience Store), bei der Bank oder per Lastschrift.
Manche Unis bieten zusätzlich eine Ergänzungsversicherung über JEES (Japan Educational Exchanges and Services). Diese deckt den 30-%-Eigenanteil ab. Frage im International Office, ob deine Uni teilnimmt.
Arbeitsrechte: 28 Stunden pro Woche
Mit dem Stempel „Permission to Engage in Activities Other Than Those Permitted" auf deiner Residence Card darfst du 28 Stunden pro Woche arbeiten. In den offiziellen Semesterferien (Sommer, Winter, Frühling) steigt das Limit auf 40 Stunden pro Woche.
Typische Nebenjobs für internationale Studierende: Konbini (Convenience Store, ¥1.100–1.200/Stunde in Tokio), Gastronomie (¥1.100–1.400/Stunde), Englischunterricht (¥1.500–3.000/Stunde), Übersetzungsarbeit. Der Mindestlohn in Tokio beträgt ¥1.163 pro Stunde (Stand 2025). Bei 28 Stunden pro Woche kommst du auf rund ¥130.000–140.000 pro Monat.
Ein Studierender, der 20 Stunden pro Woche in einem Konbini in Osaka (Mindestlohn ¥1.114/Stunde) arbeitet, verdient etwa ¥89.000 pro Monat — genug für Miete in einer WG und tägliche Verpflegung.
Arbeitsverbote
Du darfst nicht in Bars, Nachtclubs, Pachinko-Hallen oder Erwachsenenunterhaltung arbeiten — zusammengefasst als „Betriebe, die die öffentliche Moral berühren" (風俗営業). Verstöße führen zum Entzug des Visums und zur Abschiebung. Die Einwanderungsbehörde versteht hier keinen Spaß.
Auch die 28-Stunden-Grenze darfst du nicht überschreiten. Die Behörden prüfen das über Steuerdaten und Sozialversicherungsmeldungen. Wenn dein Arbeitgeber mehr Stunden als erlaubt meldet, riskierst du bei der Visumsverlängerung eine Ablehnung.
Visumsverlängerung
Dein erstes Studentenvisum wird für 3 Monate bis maximal 4 Jahre 3 Monate erteilt. Die genaue Dauer hängt von der Programmlänge und der Einschätzung des Beamten ab.
Für die Verlängerung gehst du mindestens drei Monate vor Ablauf zur regionalen Einwanderungsbehörde. Du brauchst: Reisepass, Residence Card, Immatrikulationsbescheinigung, Notenübersicht und Finanznachweis für den nächsten Zeitraum.
Verlängerungen dauern 2–4 Wochen. Beantrage sie rechtzeitig. Wenn dein Visum abläuft, bevor die Entscheidung da ist, erhältst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Häufige Gründe für Ablehnung: Anwesenheitsrate unter 80 %, Durchfallen in den meisten Kursen, Überschreitung der 28-Stunden-Grenze oder Straftaten. Halte eine Anwesenheit von mindestens 80 % ein — die Einwanderungsbehörde prüft das.
Nach dem Abschluss: Visumswechsel
Japan möchte internationale Absolvent:innen im Land halten. Wenn du einen Job findest, wechselst du zu einem Arbeitsvisum für Ingenieure/Geisteswissenschaftler/Internationale Dienstleistungen (技術・人文知識・国際業務). Das ist das häufigste Arbeitsvisum für Absolvent:innen.
Brauchst du mehr Zeit für die Jobsuche, beantragst du ein Designated Activities Visum für Jobsuchende. Das gibt dir 6 Monate (einmal verlängerbar auf insgesamt 1 Jahr), um nach dem Abschluss eine Stelle zu finden. Du darfst währenddessen weiterhin 28 Stunden pro Woche arbeiten.
Für Absolvent:innen mit Gründungsambitionen gibt es das Startup-Visum in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen (darunter Tokio, Osaka und Fukuoka). Es gibt dir 6–12 Monate, um dein Unternehmen aufzubauen.
Mehr zu Karrieremöglichkeiten findest du in unserem Leitfaden Arbeiten und Karriere.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Fehler 1: CoE-Antrag zu spät starten. Wenn deine Uni den CoE-Antrag weniger als zwei Monate vor Studienbeginn einreicht, verpasst du möglicherweise das Semester. Fang früh an.
Fehler 2: Zu wenig Geld nachweisen. Ein Kontostand von ¥1.500.000, wenn du ¥2.000.000 brauchst, führt zur Ablehnung. Führe alle Quellen auf — Ersparnisse, Stipendien, elterliche Unterstützung — und stelle sicher, dass die Summe den Schwellenwert klar übersteigt.
Fehler 3: Arbeitserlaubnis am Flughafen vergessen. Wenn du diesen Schritt verpasst, musst du später zur Einwanderungsbehörde. Das kostet einen extra Besuch und 2–4 Wochen Bearbeitungszeit. Hol dir den Stempel direkt am Flughafen.
Fehler 4: Anmeldung beim Bezirksamt verpassen. Wer sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmeldet, hat Probleme bei der NHI-Anmeldung und der Visumsverlängerung. Erledige es in der ersten Woche.
Fehler 5: In verbotenen Betrieben arbeiten. Schon eine einzige Schicht in einer Bar kann zu Visumsproblemen führen. Frage im International Office deiner Uni, wenn du dir bei einem Arbeitgeber unsicher bist.
Kostenübersicht Visum
| Kostenpunkt | Betrag | Wann |
|---|---|---|
| CoE-Antrag | Kostenlos (Uni übernimmt) | 3–6 Monate vor Studienbeginn |
| Visumsgebühr | Kostenlos für deutsche Staatsangehörige | An der Botschaft |
| Arbeitserlaubnis | Kostenlos | Am Flughafen bei Einreise |
| NHI-Anmeldung | ¥1.500–2.000/Monat | Nach Anmeldung beim Bezirksamt |
| Visumsverlängerung | ¥4.000 | Vor Ablauf des aktuellen Visums |
| Statuswechsel (Arbeitsvisum) | ¥4.000 | Nach dem Abschluss |
Checkliste: Schritt für Schritt zum Visum
6–12 Monate vorher: An japanischen Hochschulen bewerben. Zulassungsbescheid (入学許可書) erhalten.
4–6 Monate vorher: Unterlagen an die Uni für den CoE-Antrag schicken. Finanznachweis vorbereiten.
2–3 Monate vorher: Die Uni reicht den CoE-Antrag bei der Einwanderungsbehörde ein.
1–2 Monate vorher: CoE wird ausgestellt und an dich geschickt. Gehe mit dem CoE zur japanischen Botschaft und beantrage das Visum.
1–2 Wochen vorher: Visum erhalten. Flug buchen. Bargeld für die erste Woche bereithalten (¥100.000–200.000).
Tag der Ankunft: Residence Card und Arbeitserlaubnis am Flughafen abholen.
Erste Woche: Beim Bezirksamt anmelden. NHI-Versicherung abschließen. Bankkonto eröffnen. SIM-Karte oder Handyvertrag besorgen.
Erster Monat: Orientierung an der Uni besuchen. Pendlerpass (定期券), Fahrradregistrierung, Uni-Genossenschaftsmitgliedschaft einrichten.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der gesamte Visumsprozess?
Insgesamt 2–4 Monate. Der CoE-Antrag dauert am längsten: 1–3 Monate. Der eigentliche Visumsstempel an der Botschaft dauert 3–5 Werktage. Beginne den CoE-Prozess mindestens 4 Monate vor deinem geplanten Ankunftsdatum.
Darf ich in Japan mit Studentenvisum arbeiten?
Ja. Mit der Arbeitserlaubnis „Permission to Engage in Activities Other Than Those Permitted" darfst du 28 Stunden pro Woche im Semester und 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien arbeiten. Beantrage die Genehmigung am Flughafen bei der Einreise. In Bars, Nachtclubs und Erwachsenenunterhaltung darfst du nicht arbeiten.
Wie viel Geld muss ich für das Visum nachweisen?
Der Richtwert liegt bei ¥2.000.000 (ca. 12.500 €) für ein Jahr. Das soll Studiengebühren und Lebenshaltung abdecken. Akzeptiert werden Kontoauszüge, Stipendienbescheinigungen oder eine Bürgschaft. Der genaue Betrag variiert je nach Studiengebühren und Wohnort.
Was passiert, wenn mein CoE-Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen passieren meist wegen unzureichender Finanznachweise, fehlender Dokumente oder Problemen mit der Hochschule. Deine Uni kann den Antrag erneut einreichen, nachdem das Problem behoben ist. Häufige Lösungen: zusätzliche Finanzdokumente, ein japanischer Bürge oder eine klarere Studienplanung. Die erneute Bearbeitung dauert 1–2 Monate.
Brauche ich Japanischkenntnisse für das Visum?
Nein. Für das Visum gibt es keine Japanisch-Anforderung. Japanische Sprachschulen verlangen aber mindestens 150 Stunden Vorbereitungsunterricht oder ein JLPT-N5-Zertifikat. Englischsprachige Studiengänge haben eigene Sprachanforderungen (IELTS 6.0–6.5 oder TOEFL iBT 72–80). Der Visumsantrag selbst prüft keine Sprachkenntnisse.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Ehepartner und Kinder können ein Dependent-Visum (家族滞在) beantragen. Dafür brauchen sie dein CoE oder deine Residence Card, Beziehungsnachweise (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) und einen Finanznachweis, dass du sie unterhalten kannst. Dependents dürfen ebenfalls bis zu 28 Stunden pro Woche arbeiten. Die Bearbeitung dauert 1–3 Monate.
Wie hoch ist die Anwesenheitspflicht für die Visumsverlängerung?
Die Einwanderungsbehörde erwartet mindestens 80 % Anwesenheit. Deine Uni meldet die Anwesenheitsdaten. An Sprachschulen ist das Unterschreiten der 80 % der häufigste Grund für eine Ablehnung der Verlängerung. An Universitäten wird die Anwesenheit weniger streng kontrolliert, aber der Studienfortschritt muss erkennbar sein.
Kann ich von einer Sprachschule auf ein Uni-Visum wechseln?
Ja. Du beantragst einen Statuswechsel bei der Einwanderungsbehörde. Dafür brauchst du den Zulassungsbescheid der neuen Uni, ein CoE für die neue Einrichtung und den Nachweis, dass du dein Sprachprogramm abschließt. Der Wechsel dauert 2–4 Wochen. Du musst Japan nicht verlassen.
Was passiert, wenn mein Visum abläuft, während ich auf die Verlängerung warte?
Wenn du die Verlängerung vor Ablauf des Visums beantragt hast, erhältst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwei Monate. Du darfst weiterhin studieren und arbeiten. Lass dein Visum niemals ablaufen, ohne vorher einen Verlängerungsantrag gestellt zu haben — selbst ein Tag Überziehung hat ernste Konsequenzen.
Wie bekomme ich eine Wiedereinreiseerlaubnis?
Seit 2012 erhalten die meisten Visuminhaber mit gültiger Residence Card eine automatische Sonder-Wiedereinreiserlaubnis für bis zu ein Jahr. Kreuze am Flughafen einfach das Feld „Re-entry" auf der Ausreisekarte an. Wenn du länger als ein Jahr außerhalb Japans bleiben willst, beantrage vor der Abreise eine reguläre Wiedereinreiserlaubnis (¥3.000 Einzeleinreise / ¥6.000 Mehrfacheinreise) bei der Einwanderungsbehörde.
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