Zum Inhalt springen
Studentenvisum Frankreich 2026: Schritt für Schritt
Visum & Einwanderung 25. März 2026

Studentenvisum Frankreich 2026: Schritt für Schritt

Kompletter Leitfaden zum französischen Studentenvisum (VLS-TS) 2026: Campus-France-Verfahren, 50 € Visumsgebühr, 615 €/Monat Finanznachweis, OFII-Validierung und 964 Std./Jahr Arbeitsrecht.

Study Abroad Redaktionsteam
|
25. März 2026
|
18 Min. Lesezeit
| Visum & Einwanderung

Für ein Studium in Frankreich 2026 benötigen die meisten Nicht-EU-Studierenden ein Langzeitvisum mit Aufenthaltsgenehmigung (VLS-TS). Die Visumsgebühr beträgt 50 €. Du musst finanzielle Mittel von mindestens 615 € pro Monat nachweisen — das sind rund 7.380 € für ein Studienjahr. Nach der Ankunft validierst du dein Visum beim OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration) und zahlst eine Steuermarke von 60 €. Der gesamte Prozess beginnt auf dem Études-en-France-Portal von Campus France. Die Bearbeitungszeit liegt bei 4 bis 6 Wochen. Mit dem Studentenvisum darfst du bis zu 964 Stunden pro Jahr arbeiten — etwa 20 Stunden pro Woche.

Wer braucht ein französisches Studentenvisum?

Ob du ein Visum brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab. Frankreich unterscheidet drei Gruppen.

EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen brauchen kein Studentenvisum. Du kannst dich direkt an einer französischen Hochschule einschreiben und in Frankreich leben — ohne Visum, ohne Aufenthaltserlaubnis. Als Deutsche:r, Österreicher:in oder Schweizer:in gehörst du zu dieser Gruppe.

Staatsangehörige aus Ländern mit Campus-France-Büro bilden die größte Gruppe. Über 40 Länder haben eine Campus-France-Vertretung. Studierende aus diesen Ländern durchlaufen das vollständige Études-en-France-Onlineverfahren, bevor sie beim Konsulat ihr Visum beantragen. Dazu gehören Indien, China, Türkei, Brasilien, Mexiko, Vietnam und die meisten afrikanischen Staaten.

Staatsangehörige aus Ländern ohne Campus-France-Büro beantragen ihr Visum direkt beim nächsten französischen Konsulat. Die erforderlichen Unterlagen sind dieselben — nur das Onlineverfahren entfällt.

Kategorie Visum nötig? Campus-France-Verfahren? Beispiele
EU / EWR / Schweiz Nein Nein Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Polen
Länder mit Campus France Ja — VLS-TS Ja — Études en France Indien, China, Türkei, Brasilien, Senegal, Marokko
Länder ohne Campus France Ja — VLS-TS Nein — direkt beim Konsulat Einige Pazifikinseln, kleinere Staaten

Visumstypen für Studierende in Frankreich

Frankreich bietet mehrere Visumskategorien für Bildungszwecke. Welches du brauchst, hängt von der Dauer deines Studiengangs ab.

VLS-TS „Étudiant" (Langzeit-Studentenvisum)

Das ist das Standardvisum für Studiengänge von mehr als sechs Monaten. Es gilt im ersten Jahr gleichzeitig als Visum und Aufenthaltsgenehmigung. Nach dem ersten Jahr verlängerst du es an der Präfektur als carte de séjour pluriannuelle étudiant — eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Das VLS-TS kostet 50 €.

Ein Beispiel: Ein Masterstudent aus der Türkei, der sich an der Sorbonne für September 2026 einschreibt, beantragt sein VLS-TS über das Études-en-France-Portal und das französische Konsulat in Istanbul oder Ankara.

Kurzaufenthaltsvisum (Visa de Court Séjour)

Für Kurse von maximal drei Monaten — etwa Sommerprogramme oder Intensivsprachkurse — beantragst du ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum. Damit darfst du nicht arbeiten und kannst das Visum nicht in ein Langzeitvisum umwandeln.

VLS-TS „Étudiant-Concours" (Prüfungsvisum)

Wenn du nach Frankreich reisen musst, um eine Aufnahmeprüfung zu schreiben oder an einem Auswahlgespräch teilzunehmen, deckt das Étudiant-Concours-Visum Aufenthalte bis 90 Tage ab. Bestehst du die Prüfung und wirst zugelassen, kannst du dieses Visum in ein vollwertiges VLS-TS umwandeln — ohne Frankreich zu verlassen.

Visa de Long Séjour Temporaire (VLST)

Für Kurse von 4 bis 6 Monaten gibt es das VLST als Mittelweg. Es erfordert keine OFII-Validierung, kann aber auch nicht in Frankreich verlängert werden. Die Gebühr beträgt 50 €.

Visumstyp Dauer Gebühr Arbeit erlaubt? Verlängerbar?
VLS-TS Étudiant 4–12 Monate 50 € Ja (964 Std./Jahr) Ja — carte de séjour
VLST 4–6 Monate 50 € Ja (964 Std./Jahr) Nein
Schengen-Kurzvisum Bis 90 Tage 80 € Nein Nein
VLS-TS Étudiant-Concours Bis 90 Tage 50 € Nein Ja — bei Zulassung

Das Campus-France-Verfahren: Études en France

Hat dein Herkunftsland ein Campus-France-Büro, ist das Études-en-France-Portal dein erster Anlaufpunkt. Das Onlinesystem verwaltet deine gesamte Bewerbung, bevor du zum Konsulat gehst.

Schritt 1: Konto erstellen

Registriere dich auf der Études-en-France-Website deines Landes. Du erstellst ein persönliches Konto, trägst deinen akademischen Hintergrund, Sprachkenntnisse und persönliche Daten ein. Lade gescannte Kopien deiner Zeugnisse, Transkripte und Sprachzertifikate hoch. Jedes Dokument, das nicht auf Französisch oder Englisch ist, muss von einem vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté) übersetzt werden.

Schritt 2: Studiengänge auswählen

Über das Portal kannst du dich für bis zu sieben Studiengänge gleichzeitig bewerben. Ordne sie nach Präferenz. Für das L1 (erstes Studienjahr, vergleichbar mit dem ersten Bachelorsemester) nutzt du das DAP-Verfahren (Demande d'Admission Préalable). Für Master und andere Stufen nutzt du die reguläre Études-en-France-Bewerbung. Einige Programme — besonders an Grandes Écoles — haben eigene parallele Zulassungsverfahren.

Schritt 3: Campus-France-Interview

Nach dem Einreichen deiner Bewerbung terminiert Campus France ein Interview. Es findet in deinem lokalen Campus-France-Büro statt und dauert 15 bis 20 Minuten. Der Interviewer fragt nach deinem akademischen Hintergrund, deiner Motivation für ein Studium in Frankreich, deinen Sprachkenntnissen und deinen Karriereplänen. Das Gespräch ist normalerweise auf Französisch, kann aber auf Englisch stattfinden, wenn dein Studiengang englischsprachig ist. Du zahlst die Campus-France-Bearbeitungsgebühr — je nach Land 50 bis 200 €.

Schritt 4: Zusage erhalten

Universitäten prüfen deine Bewerbung über das Portal. Du erhältst Zu- oder Absagen direkt in deinem Études-en-France-Konto. Nach einer Zusage bestätigst du deine Einschreibung bei der Universität.

Schritt 5: Visumsantrag einreichen

Sobald deine Zulassung im System bestätigt ist, leitet Campus France deine Akte an das französische Konsulat weiter. Du buchst einen Termin beim Konsulat, reichst deinen Reisepass und die Unterlagen persönlich ein und zahlst die Visumsgebühr von 50 €. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Hauptsaison (Mai–August) 4 bis 6 Wochen. Beantrage dein Visum spätestens im Juni für einen Studienstart im September.

Erforderliche Unterlagen für das VLS-TS

Das Konsulat braucht bestimmte Dokumente. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Bereite alles vor deinem Termin vor.

Dokument Details
Gültiger Reisepass Mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig, 2 freie Seiten
Visumsantragsformular Ausgefüllt und unterschrieben (CERFA-Formular)
Passfotos 2 aktuelle biometrische Fotos (35 mm × 45 mm, weißer Hintergrund)
Zulassungsnachweis Zulassungsbescheid oder Études-en-France-Bescheinigung
Finanznachweis Mindestens 615 €/Monat — Kontoauszüge, Stipendienbescheid oder Bürgschaft (garant)
Unterkunftsnachweis Wohnungsreservierung, CROUS-Zuweisung oder Aufnahmebescheinigung (attestation d'hébergement)
Krankenversicherung EU-Studierende: EHIC. Nicht-EU: französische Sozialversicherung nach Einschreibung
Sprachzertifikat TCF, DELF B2+ oder DALF für französischsprachige Programme. IELTS/TOEFL für englischsprachige
Visumsgebühr 50 € (beim Konsulat oder online bezahlt)

Finanznachweis: 615 €/Monat belegen

Frankreich verlangt den Nachweis, dass du dich mit mindestens 615 € pro Monat selbst finanzieren kannst. Das entspricht rund 7.380 € für ein Studienjahr. Der Betrag ist für 2026 unverändert und gehört zu den niedrigsten Finanzschwellen in Westeuropa.

Akzeptierte Nachweise:

  • Kontoauszüge mit dem erforderlichen Betrag auf deinen oder den Namen eines Elternteils
  • Stipendienbescheid mit einer monatlichen Förderung von mindestens 615 €
  • Bürgschaftserklärung (attestation de prise en charge) eines Bürgen in Frankreich, mit dessen Steuerbescheid und Kontoauszügen
  • Staatliche Förderzusage des Bildungsministeriums deines Heimatlandes

Ein Student aus Indien könnte zum Beispiel einen Kontoauszug der Eltern mit 8.000 € Guthaben plus eine CROUS-Wohnheimzusage vorlegen. Mehrere Quellen kombinieren ist erlaubt — das Konsulat akzeptiert gemischte Nachweise.

OFII-Validierung: Dein erster Schritt in Frankreich

Nach deiner Ankunft in Frankreich musst du dein VLS-TS innerhalb von drei Monaten beim OFII validieren. Dieser Schritt ist Pflicht. Ohne Validierung ist dein Visum technisch ungültig und du kannst deine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern.

Online validieren

Seit 2019 läuft die OFII-Validierung online über administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr. Du gibst deine Visumsnummer, dein Ankunftsdatum und persönliche Daten ein. Dann zahlst du die Steuermarke von 60 € (timbre fiscal) online. OFII schickt dir eine Bestätigungs-E-Mail mit deiner validierten Visumsbescheinigung. Bewahre dieses Dokument auf — du brauchst es für Wohngeldanträge (CAF), Bankkonten und deine spätere carte-de-séjour-Verlängerung.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Validierst du nicht innerhalb von drei Monaten, kann die Präfektur deinen Verlängerungsantrag ablehnen. Im schlimmsten Fall giltst du als irregulär aufhältig. Setze dir eine Erinnerung für die erste Woche in Frankreich. Der Vorgang dauert online etwa 15 Minuten.

Arbeiten mit Studentenvisum

Das französische Studentenvisum erlaubt dir, bis zu 964 Stunden pro Jahr zu arbeiten. Das sind rund 20 Stunden pro Woche während des Semesters. In den Semesterferien darfst du Vollzeit arbeiten, solange du das Jahreslimit nicht überschreitest.

Eine separate Arbeitserlaubnis brauchst du nicht. Dein VLS-TS oder deine carte de séjour étudiant reicht aus. Arbeitgeber prüfen deinen Visumsstatus vor der Einstellung und melden dein Beschäftigungsverhältnis bei der Präfektur an. Typische Studentenjobs sind Nachhilfe, Einzelhandel, Gastronomie und Campus-Positionen.

Der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) liegt in Frankreich bei 11,88 € brutto pro Stunde (Stand Januar 2026). Arbeitest du 15 Stunden pro Woche über 10 Monate, verdienst du rund 7.128 € brutto — genug für einen erheblichen Teil der Lebenshaltungskosten außerhalb von Paris.

Nach dem ersten Jahr: Aufenthaltserlaubnis verlängern

Dein VLS-TS gilt für ein Studienjahr. Vor dem Ablauf beantragst du bei der Präfektur eine carte de séjour pluriannuelle étudiant. Diese mehrjährige Aufenthaltserlaubnis deckt die verbleibende Dauer deines Studiengangs ab — bis zu vier weitere Jahre. Den Antrag stellst du 2 bis 4 Monate vor dem Ablaufdatum deines VLS-TS.

Erforderliche Unterlagen: gültiger Reisepass, aktuelles VLS-TS mit OFII-Validierung, Einschreibungsnachweis für das nächste Jahr, Finanznachweis (615 €/Monat), Unterkunftsnachweis und ein aktuelles Passfoto. Die carte de séjour kostet 75 € (timbre fiscal).

Ein Beispiel: Eine Masterstudentin an der Université Paris-Saclay beantragt nach dem ersten Jahr eine zweijährige carte de séjour, die den gesamten Masterstudiengang abdeckt — ohne weitere Verlängerung.

Nach dem Abschluss: Die APS-Aufenthaltserlaubnis

Nach Abschluss eines Masterstudiums oder einer Promotion in Frankreich kannst du eine Autorisation Provisoire de Séjour (APS) beantragen. Diese Erlaubnis gilt 12 Monate und ist nicht verlängerbar. Sie erlaubt Vollzeitarbeit, während du einen Job in deinem Studienbereich suchst. Es gibt keine Mindestgehaltsanforderung während der APS-Phase.

Findest du einen qualifizierenden Job, beantragst du eine carte de séjour salarié oder einen passeport talent für den Übergang zum Arbeitsvisum. Der Passeport Talent ist verfügbar, wenn dein Gehalt 41.000 € brutto pro Jahr übersteigt (etwa das 1,5-Fache des Mindestlohns). Für Absolvent:innen bestimmter französischer Hochschulen sinkt die Schwelle auf 27.000 €.

Zeitplan: Von der Bewerbung bis zur Ankunft

Zeitraum Aktion
November–Januar Études-en-France-Konto erstellen, Unterlagen vorbereiten
Januar–März Bewerbungen über das Portal einreichen
März–Mai Campus-France-Interview
April–Juni Zulassungsentscheidungen erhalten
Mai–Juli Visumsantrag beim Konsulat einreichen
Juni–August Visumsbearbeitung (4–6 Wochen)
August–September Nach Frankreich reisen, Wohnung suchen
September (erste 3 Monate) VLS-TS beim OFII online validieren, 60 € Steuermarke zahlen

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Zu spät beantragen. Konsulate in Ländern mit hoher Nachfrage (Indien, China, Algerien, Marokko) sind im Sommer wochenlang ausgebucht. Beantrage spätestens im Juni für einen Studienstart im September.

Unzureichender Finanznachweis. Die 615 €/Monat sind ein Minimum. Zeigt dein Kontoauszug genau 7.380 €, könnte das Konsulat Zweifel haben. Weise mindestens 10–15 % mehr nach als das Minimum.

OFII-Validierung vergessen. Viele Studierende kommen an und vergessen, ihr Visum online zu validieren. Das verursacht Probleme bei der Verlängerung. Erledige es in der ersten Woche.

Fehlende Übersetzungen. Alle Dokumente, die nicht auf Französisch sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté) übersetzt werden. Inoffizielle Übersetzungen werden abgelehnt.

Falsches Sprachzertifikat. Französischsprachige Programme verlangen TCF oder DELF/DALF auf B2-Niveau. Englischsprachige Programme akzeptieren IELTS oder TOEFL. Prüfe die spezifischen Anforderungen deines Studiengangs, bevor du einen Test buchst.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein französisches Studentenvisum insgesamt?

Das Visum selbst kostet 50 €. Nach der Ankunft zahlst du zusätzlich eine 60 € OFII-Steuermarke (timbre fiscal) bei der Onlinevalidierung. Die Campus-France-Bearbeitungsgebühr variiert je nach Land — typischerweise 50 bis 200 €. Die Gesamtkosten liegen bei 160 bis 310 €. Dazu kommen vereidigte Übersetzungen, die etwa 30–50 € pro Dokument kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Visums?

Die Standardbearbeitung dauert 4 bis 6 Wochen nach dem Konsulattermin. In der Hauptsaison (Juni–August) kann es in Ländern mit hoher Nachfrage wie Indien und Marokko bis zu 8 Wochen dauern. Das Campus-France-Verfahren selbst (von der Kontoerstellung bis zum Interview) benötigt etwa 2 bis 3 Monate. Starte das Études-en-France-Verfahren spätestens im Januar für einen Studienstart im September.

Darf ich mit Studentenvisum in Frankreich arbeiten?

Ja. Das VLS-TS erlaubt dir, bis zu 964 Stunden pro Jahr zu arbeiten — rund 20 Stunden pro Woche. Eine separate Arbeitserlaubnis brauchst du nicht. Das Jahreslimit läuft ab dem Startdatum deines Visums, nicht ab Kalenderjahr. Beim aktuellen Mindestlohn von 11,88 €/Stunde verdienst du bei 15 Stunden pro Woche über 10 Monate etwa 7.128 € brutto.

Was ist die OFII-Validierung und warum ist sie wichtig?

Die OFII-Validierung macht dein VLS-TS-Visum zur gültigen Aufenthaltserlaubnis. Du erledigst sie online innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft. Ohne Validierung kannst du kein Wohngeld (CAF) beantragen, bestimmte Bankkonten nicht eröffnen und deine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern. Der Vorgang dauert 15 Minuten und kostet 60 € Steuermarke.

Muss ich Französisch sprechen, um ein Studentenvisum zu bekommen?

Nicht unbedingt. Für französischsprachige Programme brauchst du ein TCF- oder DELF/DALF-Zertifikat auf B2-Niveau oder höher. Für englischsprachige Programme brauchst du IELTS (in der Regel 6.0–6.5) oder TOEFL (in der Regel 80–90). Das Visum selbst verlangt kein bestimmtes Sprachniveau, aber die Zulassungsvoraussetzungen deiner Universität gelten. Über 1.600 Programme in Frankreich werden komplett auf Englisch unterrichtet.

Kann ich meine Familie mitbringen?

Ein VLS-TS-Studentenvisum schließt Familienangehörige nicht direkt ein. Dein:e Partner:in muss ein eigenes visa de long séjour pour conjoint (Visum für Ehepartner:innen) beantragen. Nötig sind Heiratsurkunde, dein Studentenvisum und Finanznachweise für euch beide. Das Partnervisum erlaubt Vollzeitarbeit in Frankreich. Kinder können mit einem Abhängigenvisum einreisen und kostenlos französische öffentliche Schulen besuchen.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Du kannst innerhalb von zwei Monaten einen recours gracieux (Widerspruch) beim Konsulat einlegen. Füge zusätzliche Dokumente bei, die den Ablehnungsgrund adressieren. Häufige Gründe sind unzureichende Finanznachweise, unvollständige Unterlagen oder eine nicht überzeugende Studienmotivation. Schlägt der Widerspruch fehl, kannst du im nächsten Zyklus einen neuen Antrag stellen. Die Ablehnungsquote liegt bei unter 15 % für Studierende mit vollständigen Unterlagen.

Darf ich mit dem Visum in Europa reisen?

Ja. Dein VLS-TS oder deine carte de séjour étudiant erlaubt visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum. Das umfasst 26 europäische Länder, darunter Deutschland, Spanien, Italien und die Niederlande. Nimm deinen Reisepass und dein validiertes VLS-TS oder deine carte de séjour mit. Das ist einer der größten Vorteile eines Studiums in einem Schengen-Land.

Wie wechsle ich vom Studentenvisum zum Arbeitsvisum?

Nach Abschluss eines Masters oder einer Promotion beantragst du die APS (Autorisation Provisoire de Séjour) bei deiner Präfektur. Diese gibt dir 12 Monate Zeit, einen Job in deinem Fachgebiet zu finden. Sobald du angestellt bist, hilft dein Arbeitgeber dir bei der Beantragung einer carte de séjour salarié oder eines passeport talent. Der Passeport Talent erfordert ein Gehalt von mindestens 41.000 € brutto/Jahr (oder 27.000 € für Absolvent:innen bestimmter französischer Hochschulen). Der Übergangsprozess dauert 2–4 Monate bei der Präfektur.

Tags: Visum Frankreich Einwanderung Studentenvisum VLS-TS Campus France OFII