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Arbeiten neben dem Studium in der Schweiz 2026
Studentisches Leben 26. März 2026

Arbeiten neben dem Studium in der Schweiz 2026

Regeln für Studentenjobs in der Schweiz: 15-Stunden-Limite, kantonale Mindestlöhne, AHV-Beiträge, Steuern und die besten Nebenjobs für Studierende.

Study Abroad Team
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26. März 2026
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16 Min. Lesezeit
| Studentisches Leben

Die Schweiz bietet einige der höchsten Studentenlöhne weltweit. Ein Nebenjob hier zahlt pro Stunde mehr als Vollzeitstellen für Berufseinsteiger in vielen anderen Ländern. Die Regeln für studentische Beschäftigung hängen jedoch von deiner Nationalität, deiner Aufenthaltsbewilligung und deinem Kanton ab. Dieser Leitfaden erklärt alle Vorschriften, die besten Joboptionen, Steuerpflichten und Sozialversicherungsbeiträge — damit du legal arbeiten und gut verdienen kannst.

Arbeitsregeln nach Nationalität

Das Schweizer Ausländerrecht unterteilt internationale Studierende in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Beschäftigungsrechten. Deine Nationalität bestimmt, welche Regeln ab dem ersten Tag gelten.

EU-/EFTA-Studierende

Mit einem Pass aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat darfst du in der Schweiz ohne Einschränkungen arbeiten. Keine Stundenbegrenzung. Keine Wartefrist. Du erhältst bei der Einschreibung eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt. Du kannst in den Semesterferien Vollzeit arbeiten und während des Semesters in Teilzeit — die einzige Grenze ist dein Stundenplan.

Diese Freiheit gilt auch für freiberufliche und selbstständige Tätigkeit. EU-/EFTA-Studierende können ein Einzelunternehmen gründen, freiberufliche Beratungsprojekte annehmen oder für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten. Keine zusätzlichen Bewilligungen erforderlich.

Nicht-EU-/EFTA-Studierende (Drittstaatsangehörige)

Mit einem Pass von außerhalb des EU-/EFTA-Raums gelten strengere Regeln. Du erhältst eine Aufenthaltsbewilligung B für Studierende, und diese Bewilligung schränkt deine Beschäftigung ein:

  • Wartefrist: Du darfst in den ersten sechs Monaten nach der Einreise nicht arbeiten. Nutze diese Zeit, um dich einzuleben, die Sprache zu lernen und deine akademische Grundlage aufzubauen.
  • Wochenstunden: Nach sechs Monaten darfst du während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Ferienarbeit: Während der offiziellen Semesterferien kannst du Vollzeit arbeiten — bis zu 40 Stunden pro Woche.
  • Pflicht des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber muss vor Arbeitsbeginn eine Arbeitsbewilligung beim kantonalen Migrationsamt beantragen. Das ist Sache des Arbeitgebers, nicht deine — aber stelle sicher, dass die Bewilligung vorliegt.
  • Tätigkeitseinschränkung: Manche Kantone beschränken die studentische Beschäftigung auf Jobs ohne Fachqualifikation. In der Praxis verhindert das selten typische Studentenjobs.

Dein Studienfortschritt muss der Hauptzweck deines Aufenthalts bleiben. Stellt das kantonale Migrationsamt fest, dass die Arbeit dein Studium beeinträchtigt (etwa bei mehrfachem Prüfungsversagen), kann es deine Arbeitsbewilligung oder sogar deine Aufenthaltsbewilligung entziehen.

Kantonale Mindestlöhne

Die Schweiz hat keinen nationalen Mindestlohn. Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnte 2014 einen nationalen Mindestlohn per Volksabstimmung ab. Löhne werden typischerweise durch Gesamtarbeitsverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in bestimmten Branchen festgelegt.

Fünf Kantone haben eigene kantonale Mindestlöhne eingeführt:

Kanton Mindestlohn (2026) Hinweise
Genf CHF 24,32/Stunde Höchster in der Schweiz; jährlich angepasst
Basel-Stadt CHF 21,00/Stunde Seit Januar 2024
Tessin CHF 19,75/Stunde Leicht variierend nach Branche
Neuenburg CHF 21,09/Stunde Jährlich inflationsindexiert
Jura CHF 20,60/Stunde Seit Januar 2024

In Kantonen ohne gesetzlichen Mindestlohn (Zürich, Bern, Waadt, Luzern und alle anderen) hängen die Löhne von der Branche und den Gesamtarbeitsverträgen ab. Typische Stundensätze für Studentenjobs in diesen Kantonen: CHF 20 bis CHF 28. Zürich und Bern haben keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber die Marktlöhne für Einstiegspositionen fallen aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und des engen Arbeitsmarkts selten unter CHF 20 pro Stunde.

Zum Vergleich: CHF 22 pro Stunde bei 15 Wochenstunden ergibt rund CHF 1.320 pro Monat vor Steuern und Sozialabgaben. Das deckt einen erheblichen Teil deiner Lebenshaltungskosten — ein WG-Zimmer in Zürich kostet CHF 700 bis CHF 900, und Lebensmittel etwa CHF 400 bis CHF 500 pro Monat.

Die besten Studentenjobs in der Schweiz

Der Schweizer Arbeitsmarkt bietet mehrere Jobkategorien, die unter Studierenden beliebt sind. Jede hat unterschiedliche Lohnniveaus, Flexibilität und Karriererelevanz.

Hilfsassistent/in

Schweizer Universitäten stellen Studierende als Hilfsassistenten ein, um Lehre und Forschung zu unterstützen. Aufgaben: Korrektur von Übungen, Tutorien leiten, Laborarbeit, administrative Unterstützung für Professorinnen und Professoren. Lohn: CHF 25 bis CHF 35 pro Stunde, je nach Universität und Fachbereich. Die ETH Zürich zahlt rund CHF 28 bis CHF 32 pro Stunde. Die Universität Zürich CHF 25 bis CHF 30.

Diese Stellen sind begehrt. Sie bieten flexible Arbeitszeiten, bauen dein akademisches Netzwerk auf und machen sich gut im Lebenslauf. Bewirb dich direkt bei deinem Fachbereich oder schau auf die interne Jobbörse der Universität. Stellen werden zu Semesterbeginn ausgeschrieben. Bevorzugt werden Studierende mit guten Noten im relevanten Fach.

Gastronomie

Die Gastronomie ist der größte Arbeitgeber für Studierende in der Schweiz. Restaurants, Cafés und Bars in Touristengebieten und Universitätsstädten suchen Servicepersonal, Baristas, Küchenhilfen und Empfangskräfte. Lohn: CHF 20 bis CHF 25 pro Stunde, plus Trinkgeld. In Genf garantiert der kantonale Mindestlohn mindestens CHF 24,32 pro Stunde. Wochenend- und Abendschichten zahlen mehr.

Die Schweizer Gastronomie untersteht dem L-GAV (nationaler Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe). Dieser Vertrag garantiert Mindestlöhne, Überstundenkompensation und Ruhetagsregelungen für alle Angestellten im Gastgewerbe — auch für teilzeitbeschäftigte Studierende.

Einzelhandel

Supermärkte (Migros, Coop, Denner), Bekleidungsgeschäfte und Fachhandel stellen Studierende für Regalauffüllung, Kassentätigkeit und Kundenberatung ein. Lohn: CHF 20 bis CHF 24 pro Stunde. Migros und Coop bieten verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen. Schichten beginnen oft früh (6 Uhr morgens für Regalauffüllung) oder laufen am Abend.

Nachhilfe und Sprachunterricht

Private Nachhilfe zahlt CHF 30 bis CHF 60 pro Stunde, abhängig von Fach und Qualifikation. Studierende mit starken Leistungen in Mathematik, Physik, Chemie oder Sprachen bauen über Plattformen wie Tutor24.ch oder Uni-Anschlagbretter einen festen Kundenstamm auf. Eine weitere Option: die eigene Muttersprache an Schweizer Fachkräfte unterrichten. Englisch-, Mandarin- und Spanischlehrer sind stark nachgefragt.

IT und technischer Support

Informatik- und Ingenieurstudierende finden Teilzeit-IT-Stellen bei Techfirmen, Start-ups und universitären IT-Abteilungen. Lohn: CHF 28 bis CHF 40 pro Stunde. Zürichs Tech-Szene (Google, Microsoft, zahlreiche Fintech-Start-ups) und der Innovationspark bei der EPFL in Lausanne bieten besonders gute Möglichkeiten. Diese Jobs liefern Branchenerfahrung, die deine Beschäftigungschancen nach dem Studium direkt steigert.

Praktika

Schweizer Praktika in den Semesterferien zahlen CHF 3.000 bis CHF 5.000 pro Monat. Unternehmen in Finanzwesen (UBS, Credit Suisse), Pharma (Novartis, Roche in Basel), Lebensmittel (Nestlé in Vevey) und Beratung (McKinsey, BCG in Zürich) führen strukturierte Praktikumsprogramme für Universitätsstudierende. Bewirb dich sechs bis zwölf Monate im Voraus. Diese Praktika münden oft in Vollzeitangebote nach dem Studium.

AHV/IV/EO-Sozialversicherungsbeiträge

Jede Person, die in der Schweiz arbeitet, zahlt obligatorische Sozialversicherungsbeiträge. Das gilt auch für Studierende. Das System heißt AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung) und deckt Altersrenten, Invalidenversicherung und Erwerbsausfallentschädigung ab.

Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers: 5,3 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5,3 %, zusammen 10,6 %. Die 5,3 % werden automatisch vom Lohn abgezogen. Du musst dich nicht separat anmelden — der Arbeitgeber erledigt alles.

Weitere obligatorische Abzüge:

  • Arbeitslosenversicherung (ALV): 1,1 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil)
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Nur wenn du mehr als CHF 22.050 pro Jahr verdienst. Die meisten Teilzeit-Studentenjobs liegen unter dieser Grenze. Bei Überschreitung betragen die Beiträge 7 % bis 18 %, abhängig vom Alter.
  • Unfallversicherung (UVG): Nichtberufsunfallversicherung wird bei Arbeitnehmenden mit 8+ Wochenstunden abgezogen. Typischerweise 1 % bis 2 % des Bruttolohns.

Für Studierende mit CHF 22 pro Stunde bei 15 Wochenstunden (CHF 1.430/Monat brutto) betragen die Gesamtabzüge etwa 7 % bis 8 %. Netto bleiben rund CHF 1.315 bis CHF 1.330 pro Monat.

Steuern für arbeitende Studierende

Schweizer Steuern sind komplex, weil sie auf drei Ebenen erhoben werden: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Höhe hängt von deinem Kanton, deiner Gemeinde und deinem Gesamteinkommen ab.

Quellensteuer

Als ausländische Person mit Aufenthaltsbewilligung B zieht dein Arbeitgeber die Einkommensteuer direkt vom Lohn ab. Du reichst keine separate Steuererklärung ein, solange dein Jahreseinkommen unter CHF 120.000 liegt (als Studierender extrem unwahrscheinlich). Der Quellensteuersatz hängt von deinem Kanton und deinem Einkommen ab.

Für Studierende mit einem Jahreseinkommen von CHF 15.000 bis CHF 20.000 ist der Quellensteuersatz niedrig — typischerweise 2 % bis 5 %, abhängig vom Kanton. In manchen Kantonen sind die ersten CHF 14.000 bis CHF 18.000 Jahreseinkommen durch Grundabzüge faktisch steuerfrei. Zürich wendet für diesen Einkommensbereich Sätze von etwa 3 % bis 4 % an. Genf ist mit 4 % bis 6 % etwas höher.

Steuerabzüge

Du kannst Abzüge für Pendlerkosten, Verpflegungskosten am Arbeitsort, berufliche Weiterbildung und Sozialversicherungsbeiträge geltend machen. Diese sind normalerweise in den Quellensteuertabellen eingerechnet. Übersteigen deine Abzüge die Standardbeträge, kannst du bis zum 31. März des Folgejahres eine Korrektur beim kantonalen Steueramt beantragen.

Kirchensteuer

Wer sich bei der Gemeinde als Mitglied einer anerkannten Kirche (römisch-katholisch, evangelisch-reformiert oder christkatholisch) registriert, zahlt Kirchensteuer — typischerweise 8 % bis 10 % der kantonalen Einkommensteuer. Ohne Kirchenzugehörigkeit fällt keine Kirchensteuer an. Gib deinen Status bei der Anmeldung in der Gemeinde korrekt an.

Jobsuche: Wo du fündig wirst

Nutze diese Kanäle für die Stellensuche:

  • Universitäre Karrieredienste: Jede Schweizer Universität hat ein Karrierezentrum mit Stellenangeboten für eingeschriebene Studierende. Das Career Center der ETH Zürich, die Career Services der Universität Zürich und das Career Center der EPFL führen Online-Jobbörsen.
  • jobs.ch und jobup.ch: Die zwei größten Schweizer Jobplattformen. Filtere nach Teilzeit- und studentenfreundlichen Stellen.
  • students.ch: Eine Plattform speziell für Studentenjobs in der ganzen Schweiz.
  • Fachbereichs-Anschlagbretter: Hilfsassistentenstellen werden oft auf Fachbereichs-Webseiten oder physischen Anschlagbrettern ausgeschrieben. Wöchentlich prüfen.
  • LinkedIn: Schweizer Arbeitgeber posten zunehmend Teilzeit- und Praktikumsstellen auf LinkedIn. Standort auf deine Universitätsstadt setzen und Jobbenachrichtigungen aktivieren.
  • Direktansprache: Mit ausgedrucktem Lebenslauf in Restaurants, Cafés und Geschäfte gehen. Schweizer Gastrobetriebe stellen besonders in der Touristensaison (Juni–September und Dezember–März) oft spontan ein.
  • Studierendenorganisationen: Die Studierendenvertretung (VSETH an der ETH, AGEPoly an der EPFL) und Fachvereine führen Joblisten und organisieren Karrieremessen.

Steuererklärung und Steueroptimierung

Als Quellensteuerbesteuerte Person mit B-Bewilligung wird deine Einkommensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Du musst in der Regel keine Steuererklärung einreichen. Trotzdem gibt es Optimierungsmöglichkeiten, die sich lohnen.

Korrekturantrag stellen: Wenn deine tatsächlichen Abzüge (Pendlerkosten, Weiterbildung, Berufsauslagen) höher sind als die Standardpauschalen in der Quellensteuertabelle, kannst du bis zum 31. März des Folgejahres einen Korrekturantrag beim kantonalen Steueramt einreichen. Viele Studierende lassen Geld liegen, weil sie diesen Schritt überspringen.

Berufsauslagen geltend machen: Fahrkosten zum Arbeitsplatz (öffentlicher Verkehr oder Fahrrad), Verpflegungsmehrkosten bei auswärtiger Arbeit und berufsbedingte Weiterbildungskosten sind abzugsfähig. Hebe alle Belege auf.

Säule 3a nutzen: Auch als Studierender mit Nebenjob kannst du in die Säule 3a einzahlen und den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen — vorausgesetzt, du bist in der 2. Säule (BVG) versichert. Bei niedrigem Studenteneinkommen ist der Steuereffekt gering, aber jeder Franken in der 3a profitiert vom Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.

Praktische Tipps für arbeitende Studierende

Arbeitsstunden sorgfältig dokumentieren. Nicht-EU-Studierende müssen die 15-Stunden-Wochengrenze während der Vorlesungszeit einhalten. Das kantonale Migrationsamt kann deine Arbeitsnachweise anfordern. Führe eine einfache Tabelle mit deinen Wochenstunden. Bereits eine einzige Überschreitung der Grenze gefährdet deine Arbeitsbewilligung.

Alles schriftlich vereinbaren. Das Schweizer Recht verlangt für jede Beschäftigung über einen Monat einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Der Vertrag muss Stundenlohn, Arbeitszeiten, Kündigungsfrist und Ferienanspruch nennen. Fordere auch bei kürzeren Engagements eine schriftliche Bestätigung der Konditionen.

Ferienanspruch kennen. Das Schweizer Arbeitsrecht garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (fünf Wochen unter 20 Jahren). Teilzeitangestellte erhalten Ferien anteilig. Manche Arbeitgeber zahlen einen Ferienzuschlag von 8,33 % auf den Stundenlohn, statt tatsächliche Ferientage zu gewähren.

Schweizer Bankkonto eröffnen. Arbeitgeber überweisen Löhne per Banküberweisung. Eröffne ein Konto bei UBS, Credit Suisse, Raiffeisen oder einer Kantonalbank (ZKB in Zürich, BCGE in Genf). Studentenkonten sind bei den meisten Banken kostenlos. Digitalbanken wie Neon und Yuh sind bei Studierenden beliebt — keine Gebühren und einfache Einrichtung.

Die Landessprache lernen. Jobs im Einzelhandel und in der Gastronomie erfordern Konversationsdeutsch (in Zürich, Bern, Basel) oder -französisch (in Genf, Lausanne). Rein englischsprachige Stellen gibt es in der Techbranche und bei multinationalen Unternehmen, aber die Landessprache erweitert deine Optionen und steigert dein Verdienstpotenzial erheblich.

Versicherungsschutz für arbeitende Studierende

Sobald du in der Schweiz arbeitest, greifen verschiedene Versicherungspflichten. Diese Übersicht zeigt, welcher Schutz automatisch besteht und wo du selbst handeln musst.

Berufsunfallversicherung (BU): Dein Arbeitgeber versichert dich automatisch gegen Berufsunfälle. Die Prämie trägt der Arbeitgeber vollständig. Dieser Schutz gilt ab der ersten Arbeitsstunde — für Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg.

Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Bei 8 oder mehr Wochenstunden versichert dich der Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle (Freizeitunfälle). Die NBU-Prämie wird vom Lohn abgezogen (typischerweise 1 % bis 2 %). Bei weniger als 8 Wochenstunden musst du den Unfallschutz über deine Krankenkasse selbst abdecken.

Krankenversicherung (KVG): Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Grundversicherung abschließen. Das ist unabhängig von deinem Beschäftigungsstatus Pflicht. Die monatlichen Prämien variieren stark nach Kanton und Versicherungsmodell: CHF 200 bis CHF 450 pro Monat. Als Studierender mit geringem Einkommen hast du möglicherweise Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) — einen kantonalen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Haftpflichtversicherung: Nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Eine private Haftpflichtversicherung kostet CHF 50 bis CHF 100 pro Jahr und deckt Schäden ab, die du Dritten zufügst. Viele Vermieter verlangen sie als Bedingung für den Mietvertrag.

Beschäftigung in den Semesterferien

Semesterferien sind deine beste Verdienstmöglichkeit. Nicht-EU-Studierende dürfen Vollzeit arbeiten (bis 40 Wochenstunden). EU-/EFTA-Studierende unterliegen keinen Einschränkungen. Viele Studierende nutzen die Sommerferien (Juli–September) für Arbeit in Tourismus, Gastronomie oder Praktika.

Beliebte Sommerjobs: Hotel- und Ferienortpositionen in Touristenregionen (Interlaken, Zermatt, Luzern, St. Moritz), Festival- und Event-Personal, landwirtschaftliche Arbeit (Weinlese im Herbst im Wallis und in der Waadt) und Betreuer in Ferienlagern. Diese Stellen beinhalten oft Unterkunft und Verpflegung — deine größte Ausgabe fällt damit weg.

Ein Vollzeitmonat bei CHF 22 pro Stunde bringt rund CHF 3.520 brutto. Drei Monate Sommerarbeit bei diesem Satz ergeben über CHF 10.000 — genug, um mehrere Monate Lebenshaltungskosten während des Studienjahres zu decken.

Plane deine Semesterferien-Jobs frühzeitig. Hotels und Resorts in beliebten Tourismusregionen beginnen bereits im Februar mit der Rekrutierung für den Sommer. Wer zu spät sucht, findet nur noch Restplätze. Nutze Plattformen wie hotelleriejobs.ch und gastrosuisse.ch für die Jobsuche in der Gastronomie und Hotellerie. Für Erntearbeit in den Weinregionen Wallis und Waadt meldest du dich direkt bei den Weingütern oder über regionale Arbeitsvermittler.

Arbeitsverträge und deine Rechte

Das Schweizer Arbeitsrecht bietet allen Arbeitnehmenden starken Schutz — auch Teilzeit-Studierenden. Deine Rechte zu kennen verhindert Ausbeutung und sichert faire Behandlung.

Schriftliche Verträge: Für Beschäftigungsverhältnisse über einen Monat verlangt das Schweizer Recht einen schriftlichen Vertrag. Der Vertrag muss Stundenlohn, Wochenarbeitszeit, Kündigungsfrist, Ferienanspruch und den geltenden Gesamtarbeitsvertrag (falls zutreffend) angeben. Bietet dein Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag an, fordere einen an. Mündliche Vereinbarungen sind in der Schweiz rechtsgültig, aber ihre Bedingungen sind ohne Dokumentation schwer nachweisbar.

Kündigungsfristen: Im ersten Beschäftigungsjahr beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist einen Monat (nach der Probezeit). Viele Studentenjobs nutzen kürzere Probezeiten von ein bis zwei Wochen mit sieben Tagen Kündigungsfrist. Nach der Probezeit müssen beide Seiten mindestens einen Monat Kündigungsfrist einhalten.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wirst du während der Beschäftigung krank, muss dein Arbeitgeber dein Gehalt für eine begrenzte Zeit weiterzahlen. Im ersten Beschäftigungsjahr sind das drei Wochen. Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung, die den Schutz auf 720 Tage bei 80 % des Gehalts verlängert. Erkundige dich, ob dein Arbeitgeber diese Versicherung hat.

Überstunden: Stunden über deinen vertraglichen Rahmen hinaus gelten als Überstunden. Das Schweizer Recht verlangt eine Vergütung zu 125 % des regulären Stundensatzes, es sei denn, der Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag sieht Kompensation durch Freizeit vor. Dokumentiere deine Stunden sorgfältig. Unbezahlte Überstunden sind besonders in der Gastronomie ein häufiges Problem.

Diskriminierungsschutz: Das Schweizer Recht verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Alter, Behinderung und Religion. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz wende dich an die kantonale Schlichtungsstelle oder die Rechtsberatung deiner Universität.

Folgen bei Regelverstößen

Arbeiten ohne Bewilligung oder Überschreitung der Stundengrenze hat ernste Konsequenzen.

  • Bußgelder: Sowohl du als auch dein Arbeitgeber werden gebüßt. Der Arbeitgeber riskiert Bußgelder bis CHF 1 Million für die Beschäftigung ohne gültige Bewilligung.
  • Entzug der Arbeitsbewilligung: Das kantonale Migrationsamt entzieht deine Arbeitserlaubnis, und du darfst für den Rest deines Aufenthalts nicht mehr arbeiten.
  • Entzug der Aufenthaltsbewilligung: In schweren Fällen entzieht das Migrationsamt deine Aufenthaltsbewilligung komplett, und du musst die Schweiz verlassen.
  • Probleme bei künftigen Visa: Ein Vermerk über unbewilligte Arbeit wirkt sich auf künftige Visumsanträge aus — nicht nur für die Schweiz, sondern auch für andere Schengen-Staaten.

Das Risiko lohnt sich nicht. Die 15-Stunden-Wochengrenze erzeugt in der Schweiz dank der hohen Löhne trotzdem ein gutes Einkommen. Halte dich an die Regeln.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Nicht-EU-Studierender sofort nach der Einreise arbeiten?

Nein. Nicht-EU-/EFTA-Studierende müssen sechs Monate nach dem Einreisedatum warten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen. Die sechsmonatige Wartefrist beginnt ab dem Datum auf deiner Aufenthaltsbewilligung, nicht ab dem Einschreibedatum. EU-/EFTA-Studierende dürfen ab dem ersten Tag arbeiten.

Zählt eine Hilfsassistentenstelle zur 15-Stunden-Grenze?

Ja. Jede bezahlte Beschäftigung zählt zur 15-Stunden-Wochengrenze für Nicht-EU-Studierende während der Vorlesungszeit. Hilfsassistenz, Gastronomie, Einzelhandel, Nachhilfe — die Grenze gilt für die Gesamtstunden über alle Jobs hinweg.

Brauche ich für jeden Job eine separate Arbeitsbewilligung?

Nicht-EU-Studierende benötigen für jeden Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung. Bei einem Jobwechsel muss der neue Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt eine neue Bewilligung beantragen. Das dauert zwei bis vier Wochen. EU-/EFTA-Studierende brauchen keine Arbeitsbewilligung.

Darf ich als Studierender freiberuflich arbeiten?

EU-/EFTA-Studierende dürfen ohne Einschränkungen freiberuflich tätig sein. Nicht-EU-Studierende dürfen in der Regel keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit mit einer studentischen Aufenthaltsbewilligung ausüben. Die B-Bewilligung für Studierende deckt nur unselbstständige Erwerbstätigkeit ab. Erkundige dich beim kantonalen Migrationsamt nach den genauen Regeln — manche Kantone sind strenger als andere.

Wie viel kann ich realistisch pro Monat verdienen?

Nicht-EU-Studierende mit maximal 15 Wochenstunden bei CHF 22 pro Stunde verdienen rund CHF 1.430 brutto pro Monat (circa CHF 1.300 netto nach Abzügen). In den Semesterferien mit Vollzeitarbeit sind monatliche Einnahmen von CHF 3.500 bis CHF 4.000 brutto möglich. EU-Studierende mit 20 Wochenstunden verdienen rund CHF 1.900 brutto pro Monat.

Unterliegen Praktika der 15-Stunden-Grenze?

Pflichtpraktika, die dein Studiengang vorschreibt, werden anders behandelt. Sie gelten als Teil deiner Ausbildung, nicht als Beschäftigung. Freiwillige Praktika in den Semesterferien fallen unter die Ferienarbeitsregeln (Vollzeit erlaubt). Freiwillige Praktika während des Semesters zählen zur 15-Stunden-Grenze. Kläre die Situation mit deiner Universität und dem Migrationsamt, bevor du anfängst.

Was ist die AHV-Mindesteinkommensgrenze?

Bei einem Jahreseinkommen unter CHF 2.300 bei einem einzelnen Arbeitgeber sind AHV-Beiträge freiwillig (der Arbeitgeber kann auf den Abzug verzichten). Über CHF 2.300 pro Jahr sind die Beiträge obligatorisch. Die meisten arbeitenden Studierenden überschreiten diese Grenze innerhalb der ersten zwei Monate.

Kann ich in einem anderen Kanton arbeiten als dem, in dem ich studiere?

Ja, aber deine Arbeitsbewilligung ist an den Kanton gebunden, in dem sie beantragt wurde. Willst du in einem anderen Kanton arbeiten, muss der dortige Arbeitgeber eine separate Arbeitsbewilligung beantragen. Für EU-/EFTA-Studierende gelten keine Einschränkungen — du kannst überall in der Schweiz arbeiten.

Verliere ich meine Arbeitsbewilligung, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Das Nichtbestehen einer einzelnen Prüfung kostet dich nicht die Arbeitsbewilligung. Das kantonale Migrationsamt betrachtet deinen gesamten Studienfortschritt. Fällst du wiederholt durch Prüfungen oder liegst mehr als zwei Semester hinter dem Regelstudienplan, kann das Migrationsamt feststellen, dass die Arbeit dein Studium beeinträchtigt, und deine Arbeitsbewilligung einschränken oder entziehen. Halte einen stetigen Studienfortschritt aufrecht.

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Tags: Schweiz Studentenjobs Arbeiten Nebenjob Mindestlohn